Kennzeichen in Deutschland
Arten und Größen
Welches Kennzeichen für welches Fahrzeug?
Kennzeichenarten in Deutschland, ihre Formate und Vorschriften zur Verwendung.
Kennzeichenarten: Standard, E, H, Saison und weitere
Formate: Einzeilig, zweizeilig und für Motorräder
Vorschriften: Beschriftung, Lesbarkeit und Anbringung
Ortskürzel:
Kfz-Kennzeichen-Liste von A bis Z
Wie ist ein deutsches Kennzeichen aufgebaut?
Ein gewöhnliches deutsches Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk und einer Erkennungsnummer für das einzelne Fahrzeug. Das Ortskürzel umfasst ein bis drei Buchstaben. Danach folgen bei den üblichen Kennzeichen ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl mit bis zu vier Ziffern. Insgesamt gelten zusätzliche Grenzen für die Stellenzahl und das jeweilige Format.
- Euro-Feld
- Das blaue Feld zeigt den europäischen Sternenkranz und den Buchstaben D für Deutschland.
- Ortskürzel
- B steht beispielsweise für Berlin, M für München und AA für Aalen. Durch eine Kennzeichenmitnahme muss das Kürzel nicht dem heutigen Wohnort des Halters entsprechen.
- Erkennungsnummer
- Die folgende Buchstaben- und Zahlenkombination unterscheidet das Fahrzeug von anderen Fahrzeugen mit demselben Ortskürzel.
- Stempelplakette
- Das Siegel der Zulassungsbehörde sitzt beim normalen einzeiligen Kennzeichen unterhalb der HU-Plakette beziehungsweise am vorderen Kennzeichen im unteren Plakettenfeld.
- HU-Plakette
- Sie befindet sich am hinteren Kennzeichen und zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Beim normalen vorderen Pkw-Kennzeichen gibt es keine HU-Plakette.
Die Regeln stehen in § 9 FZV, Anlage 1 FZV und § 29 StVZO.
Kennzeichenart, Format und Wunschkombination sind drei verschiedene Dinge. Ein Motorrad kann zum Beispiel ein Saisonkennzeichen mit einer Wunschkombination tragen. „Motorradkennzeichen“ beschreibt hier das Format, „Saisonkennzeichen“ die zeitlich begrenzte Nutzung und „Wunschkennzeichen“ die Auswahl der Kombination.
Welche Kennzeichenarten gibt es in Deutschland?
Die Kennzeichenart richtet sich nach der Zulassung und dem Verwendungszweck des Fahrzeugs. Zusätze wie E, H oder ein Saisonzeitraum werden amtlich zugeteilt. Sie dürfen nicht eigenständig auf ein vorhandenes Kennzeichen ergänzt werden.
Normales Kennzeichen
Schwarze Schrift auf weißem Grund, normalerweise mit Euro-Feld. Es ist die übliche Ausführung für Pkw, Motorräder und viele Anhänger. Die Verwendung setzt die jeweils erforderliche Zulassung, Versicherung und einen vorschriftsmäßigen Fahrzeugzustand voraus.
Saisonkennzeichen
Der Zeitraum rechts gilt jedes Jahr: 04 über 10 bedeutet April bis einschließlich Oktober. Möglich sind zwei bis elf volle Monate. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug grundsätzlich weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch dort abgestellt werden.
E-Kennzeichen
Der Zusatz E kennzeichnet berechtigte elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dazu gehören auch bestimmte Plug-in-Hybride. Welche Vorteile beim Parken oder im Verkehr gelten, hängt von den örtlichen Regelungen ab. Ein E-Kennzeichen erlaubt nicht automatisch überall kostenloses Parken.
H-Kennzeichen
Für anerkannte Oldtimer mit entsprechendem Gutachten. Das Fahrzeug muss grundsätzlich vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein und die weiteren Oldtimeranforderungen erfüllen. Das Alter allein genügt nicht. Eine Kombination mit einem Saisonzeitraum ist möglich.
Grünes Kennzeichen
Es wird insbesondere für bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge zugeteilt. Die Steuerbefreiung und die erlaubte Verwendung müssen tatsächlich vorliegen. Nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug erhält ein grünes Kennzeichen; das Gesetz enthält Ausnahmen.
Wechselkennzeichen
Für zwei geeignete Fahrzeuge desselben Halters. Der gemeinsame Teil wird gewechselt, ein kleiner Teil bleibt am jeweiligen Fahrzeug. Nur das Fahrzeug mit vollständig angebrachtem Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist ausgeschlossen.
Kurzzeitkennzeichen
Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem bestimmten Fahrzeug. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld. Es darf höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung reichen. Ohne gültige HU oder Betriebserlaubnis gelten enge Beschränkungen für die erlaubten Fahrten.
Ausfuhrkennzeichen
Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland. Rechts steht das Ablaufdatum auf rotem Grund. Die Gültigkeit richtet sich nach der befristeten Zulassung und Versicherung; sie beträgt höchstens ein Jahr. Die erforderliche HU muss den Zulassungszeitraum abdecken.
Rotes 06-Kennzeichen
Für berechtigte Betriebe, etwa Fahrzeughändler und Werkstätten, und die gesetzlich vorgesehenen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Es bestehen Dokumentationspflichten. Das Kennzeichen ist keine allgemein verfügbare Alternative für private Alltagsfahrten.
Die Abbildungen zeigen schematische Beispiele. Maßgeblich sind die amtliche Zuteilung und die tatsächlichen Fahrzeugunterlagen.
Rechtsgrundlagen: § 9 FZV: Wechselkennzeichen, § 10 FZV: H, Grün und Saison, § 11 FZV: E-Kennzeichen, § 41 FZV: rote Kennzeichen, § 42 FZV: Kurzzeitkennzeichen und § 45 FZV: Ausfuhrkennzeichen.
Kurzes Schild oder Kurzzeitkennzeichen? Ein kurzes Schild hat eine geringere Breite. Ein Kurzzeitkennzeichen hat eine kurze Gültigkeit. Beispiel: Bei Zuteilung am 6. Oktober darf dessen Ablaufdatum höchstens auf den 11. Oktober fallen. Maßgeblich bleibt das tatsächlich eingetragene Datum.
Weitere besondere Kennzeichen
Rotes 07-Kennzeichen
Für die gesetzlich vorgesehenen Fahrten mit Oldtimern, etwa zu Oldtimerveranstaltungen sowie bestimmte Probe-, Überführungs- und Wartungsfahrten. Es ersetzt keine uneingeschränkte Alltagszulassung. Rechtsgrundlage ist § 43 FZV.
Behörden und Diplomaten
Für bestimmte staatliche Stellen und diplomatische Vertretungen gibt es besondere Unterscheidungszeichen und Nummernfolgen. Deshalb folgt nicht jedes deutsche Kennzeichen dem gewöhnlichen Muster aus Ortskürzel, weiteren Buchstaben und Zahlen. Grundlage ist § 9 Absatz 1 FZV.
Versicherungskennzeichen
Viele Mopeds und Mofas benötigen ein Versicherungskennzeichen vom Versicherer. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Für entsprechende E-Scooter wird eine Versicherungsplakette verwendet. Ein selbst geprägtes Schild ersetzt diese Nachweise nicht.
Versicherungskennzeichen und Versicherungsplaketten sind in § 52 FZV beziehungsweise § 56 FZV geregelt.
Welche Kennzeichengrößen sind erlaubt?
Das verbreitete einzeilige Autokennzeichen ist 520 × 110 mm groß. Gesetzlich sind 520 mm die maximale Breite; ein kürzeres Schild kann möglich sein, wenn die vorgeschriebenen Zeichen, Abstände und Plakettenfelder darauf Platz finden. Für zweizeilige Schilder und Motorräder gelten eigene Maße.
| Format | Breite × Höhe | Wofür vorgesehen? |
|---|---|---|
| Einzeilig | Breite bis 520 mm Höhe 110 mm |
Unter anderem Pkw, Lkw und Anhänger; ein kürzeres Schild muss die Gestaltungsvorgaben erfüllen. |
| Zweizeilig | Breite bis 340 mm Höhe 200 mm |
Für eine entsprechend geeignete Anbringungsstelle. Bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen beträgt die maximale Breite dieses Formats 280 mm. |
| Kraftradformat | Breite 180 bis 220 mm Höhe 200 mm |
Das besondere Motorradformat. Welche Breite passt, hängt auch von der Kombination und den amtlichen Zusätzen ab. |
| Verkleinert zweizeilig | Breite bis 255 mm Höhe 130 mm |
Für die gesetzlich vorgesehenen Fahrzeuggruppen, insbesondere Leichtkrafträder. Bei anderen Fahrzeugen kann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. |
Wann ist ein kurzes oder besonders kleines Kennzeichen möglich?
Eine kurze Zeichenkombination kann ein schmaleres Schild ermöglichen. Sie begründet aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wunschbreite. Entscheidend sind die vorgeschriebene Schrift, Zeichenabstände, Plakettenfelder und die Anbringungsstelle am Fahrzeug.
Bei einer ungewöhnlich kleinen Kennzeichenmulde, etwa an einem Importfahrzeug, solltest du das Format vor der Bestellung mit der Zulassungsstelle klären. Für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen außerhalb der vorgesehenen Fahrzeuggruppen kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ausnahme in Betracht; gegebenenfalls wird ein Gutachten verlangt.
Die vollständigen Maße, Schriftvorgaben und Ausnahmeregelungen stehen in Anlage 4 FZV, Abschnitt 1.
Was ist am Kennzeichen erlaubt und was nicht?
Ein amtliches Kennzeichenschild muss die vorgeschriebene Form, Schrift und Ausführung besitzen. Es muss reflektieren, gut lesbar sein und das vorgeschriebene DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit Registernummer tragen. Für bestimmte besondere Kennzeichen gelten gesetzliche Ausnahmen.
| Thema | Darauf kommt es an |
|---|---|
| Schrift und Zeichen | Die vorgeschriebene FE-Schrift verwenden. Zeichen, Abstände oder Zusätze dürfen nicht nach eigenen Designwünschen verändert werden. |
| Engschrift | Nur unter den Voraussetzungen der Anlage 4 FZV, etwa wenn die vorgesehene Höchstlänge oder die Anbringungsstelle die Mittelschrift nicht zulässt. |
| Aufkleber und Abdeckungen | Keine zusätzlichen Folien, Glasscheiben oder ähnlichen unzulässigen Abdeckungen. Euro-Feld, Zeichen und Plaketten dürfen nicht verdeckt werden. Für ausdrücklich bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen enthält § 12 Absatz 14 FZV eine besondere Regelung. |
| Befestigung | Normale Kennzeichenschilder müssen fest angebracht sein. Ein lose hinter die Windschutzscheibe gelegtes Schild genügt nicht. |
| Lesbarkeit | Schilder sauber halten. Die vorgeschriebene Sichtbarkeit und Beleuchtung erhalten; Halterungen und Ladung dürfen die Erkennbarkeit nicht beeinträchtigen. |
| Schilder vorn und hinten | Beim gewöhnlichen Pkw sind zwei Schilder erforderlich. Bei Motorrädern und Anhängern genügt grundsätzlich das hintere Kennzeichen. |
| 3D und Carbonoptik | Entscheidend ist die nachgewiesene Konformität der konkreten Ausführung mit FZV und DIN-Anforderungen. Die Produktbezeichnung allein beweist keine Zulässigkeit. Selbst angebrachte Dekorfolie ist damit nicht gleichzusetzen. |
Welche Buchstaben und Kombinationen darf ich wählen?
Bei der gewöhnlichen Erkennungsnummer sind ein oder zwei Buchstaben möglich, jedoch keine Umlaute Ä, Ö und Ü. Diese Einschränkung betrifft den Teil nach dem Ortskürzel; ein amtliches Ortskürzel wie DÜW ist davon ausgeschlossen. Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, dürfen nicht zugeteilt werden. Welche Kombinationen die zuständige Behörde konkret sperrt oder vorhält, prüfst du bei ihrer Reservierungsabfrage.
Für normale Kennzeichen sind höchstens acht Stellen aus Ortskürzel, weiteren Buchstaben und Ziffern zulässig. Bei E-, H-, Saison- und kleineren Kennzeichen gelten zusätzliche Platz- und Gestaltungsvorgaben. Deshalb passt nicht jede verfügbare Kombination auf jede Ausführung.
Quellen: § 12 FZV, Anlage 4 FZV und Anlage 1 FZV.
Welches Kennzeichen passt zu deinem Fahrzeug?
Prüfe vor dem Schilderkauf die Fahrzeugart, die zugeteilte Kombination, das Format und mögliche Zusätze. Die Größe des vorhandenen Kennzeichenhalters allein beantwortet nicht, welche Ausführung zulässig ist.
Auto mit kurzem Schild
Erst klären, ob die Kombination in vorgeschriebener Schrift und mit allen Abständen auf die gewünschte Breite passt. Bei Sonderformaten die Zulassungsstelle einbeziehen.
Motorrad mit Saison
Motorradformat und Saisonzeitraum zusammen auswählen. Der zusätzliche Monatsblock benötigt Platz; die mögliche Kombination hängt von der Ausführung ab.
Elektroauto mit Wunschkombination
Bei der Auswahl den E-Zusatz berücksichtigen. Eine für ein normales Schild verfügbare Kombination kann für das gewünschte E-Kennzeichen zu lang sein.
Kontrolle vor dem Kauf: Vergleiche Ortskürzel, Buchstaben, Ziffern, E- oder H-Zusatz, Saisonmonate, Format und Stückzahl mit deiner Reservierung beziehungsweise den Fahrzeugunterlagen. Ein frei verkäufliches Schild ersetzt keine amtliche Zuteilung.
Was kosten Kennzeichen und Reservierung?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Schilderkauf, Wunschkennzeichen und Fahrzeugzulassung werden getrennt berechnet.
| Kostenpunkt | Betrag oder Berechnung |
|---|---|
| Reservierung der Kombination | 2,60 € amtliche Gebühr. |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € zusätzliche amtliche Gebühr. |
| Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung | Zusammen 12,80 €. Der Betrag gilt für die Kombination, nicht je Schild. |
| Kennzeichenschilder | Separater Kaufpreis abhängig von Ausführung, Format und Stückzahl. Den Preis siehst du bei der Konfiguration im Shop. |
| Zulassung und weitere Leistungen | Zusätzliche Gebühren je nach Vorgang; gegebenenfalls weitere Kosten für Versicherung, Gutachten oder ausgewählte Dienstleistungen. |
Die amtlichen Wunschkennzeichengebühren ergeben sich aus der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, insbesondere Gebührennummer 230 und den Regelungen zur Wunschkennzeichenzuteilung.
So kommst du zu deinem Kennzeichen
1. Kombination klären
Nutze eine bereits zugeteilte Kombination oder prüfe und reserviere eine neue Wunschkombination. Bewahre die Bestätigung auf und beachte die dort genannte Frist.
2. Schilder bestellen
Wähle Fahrzeugart, Format, Ausführung und Stückzahl. Übernimm die bestätigte Kombination einschließlich der erforderlichen Zusätze genau.
3. Zulassung abschließen
Erledige den erforderlichen Zulassungsvorgang und die amtliche Abstempelung. Befestige die Schilder anschließend vorschriftsmäßig. Beim Onlineverfahren gelten die dort angegebenen Schritte.
Die Reservierung einer Wunschkombination allein ist noch keine Fahrzeugzulassung. Auch online gekaufte Schilder erhalten ihre amtlichen Plaketten im dafür vorgesehenen Verfahren.
Die zuständige Behörde findest du in unserem Verzeichnis der Zulassungsstellen.
Wunschkennzeichen bundesweit prüfen & reservieren
Gib Dein gewünschtes Ortskürzel (z. B. B, M, LIP) ein und konfiguriere dein Kennzeichen in Echtzeit.
Fragen zum Kennzeichen
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Bei einem weiterhin zugelassenen Fahrzeug kannst du das bisherige Kennzeichen grundsätzlich auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk weiterführen. Die Halterdaten müssen trotzdem unverzüglich geändert werden. Die Kennzeichenmitnahme ersetzt die Ummeldung nicht. Grundlage ist § 15 Absatz 4 FZV.
Kann ein Käufer das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?
Bei einem zugelassenen Fahrzeug kann das bestehende Kennzeichen grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel weitergeführt werden. Der Käufer muss das Fahrzeug dennoch unverzüglich umschreiben lassen. Für bereits außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge gelten andere Voraussetzungen. Die Regeln stehen in § 15 Absatz 5 und 6 FZV.
Was muss ich tun, wenn ein Kennzeichen fehlt oder gestohlen wurde?
Melde den Verlust der Zulassungsstelle und einen Diebstahl zusätzlich der Polizei. In der Regel wird eine neue Kombination zugeteilt und die bisherige gesperrt. Fahre nicht mit einem fehlenden Schild oder einem selbst gebastelten Ersatz weiter. Informationen zum Verfahren bietet beispielsweise das Serviceportal Berlin zu Kennzeichenverlust und Diebstahl; die benötigten Unterlagen erfährst du bei deiner zuständigen Behörde.
Was gilt bei einem beschädigten oder unleserlichen Schild?
Lass ein beschädigtes Schild ersetzen, wenn seine vorgeschriebene Beschaffenheit oder Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist. Kläre mit der Zulassungsstelle, wie die bisherigen Plaketten und die neue Abstempelung behandelt werden. Amtliche Plaketten dürfen nicht eigenständig auf ein neues Schild übertragen werden.
Braucht ein Fahrradträger ein eigenes Kennzeichen?
Verdeckt der Fahrradträger oder seine Ladung das hintere Fahrzeugkennzeichen ganz oder teilweise, muss die Kombination am Fahrzeug oder am Träger wiederholt werden. Das Wiederholungskennzeichen wird nicht abgestempelt. Es ist keine neue, eigenständige Kennzeichenkombination. Grundlage ist § 12 Absatz 10 FZV.
Darf ich mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. § 12 Absatz 4 FZV erfasst bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Erforderlich sind unter anderem eine vorherige Zuteilung oder die dort ausdrücklich genannte Reservierung nach Außerbetriebsetzung sowie Versicherungsschutz für diese Fahrten. Eine gewöhnliche Wunschkennzeichenreservierung allein genügt nicht. Kläre den konkreten Fall vorher mit Zulassungsstelle und Versicherer.
Wie lange bleibt eine Wunschkombination reserviert?
Maßgeblich ist die Frist in deiner Reservierungsbestätigung. Die Verfahren und Reservierungszeiträume unterscheiden sich zwischen den Zulassungsbehörden. Prüfe rechtzeitig, ob eine Verlängerung möglich ist, wenn dein Zulassungstermin später liegt.
Kann ich ein H- oder E-Kennzeichen mit einer Saison kombinieren?
Ja, eine amtliche Kombination mit einem Saisonzeitraum ist möglich, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Zusatz vorliegen. Der Zusatz und die Monatsangaben benötigen Platz auf dem Schild. Lass deshalb Kombination und Format zusammen prüfen, bevor du die Schilder bestellst.
Welches Ortskürzel gehört zu welcher Stadt?
In unserer vollständigen Kfz-Kennzeichen-Liste findest du die deutschen Ortskürzel mit ihren Zuordnungen. Über die Kennzeichen mit A und die weiteren Buchstabenseiten gelangst du zu den einzelnen Einträgen.
Beispiele: AA für Aalen, B für Berlin, M für München und LIP für den Kreis Lippe.
Quellen und redaktioneller Prüfstand
Redaktion: OnlineSchilder.de. Inhaltlich geprüft am . Die gesetzlichen Angaben wurden mit den folgenden veröffentlichten Vorschriften abgeglichen. Bei Sonderformaten und Ausnahmegenehmigungen ist die Entscheidung der zuständigen Zulassungsbehörde maßgeblich.
- FZV § 9 und Anlage 1: Zuteilung, Wechselkennzeichen und Zeichenkombinationen.
- FZV § 10, § 2 Nummer 22 und StVZO § 23: Saison-, grüne und Oldtimerkennzeichen.
- FZV § 11 und EmoG § 3: E-Kennzeichen und mögliche Bevorrechtigungen.
- FZV § 12 und Anlage 4: Maße, Schrift, Plaketten, Befestigung und Wiederholungskennzeichen.
- FZV §§ 41, 42, 43 und 45: rote, Kurzzeit-, rote Oldtimer- und Ausfuhrkennzeichen.
- FZV § 52 und § 56: Versicherungskennzeichen und Versicherungsplaketten.
- GebOSt, Anlage: amtliche Gebühren.
