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H-Saisonkennzeichen beantragen und Steuern sparen

H-Saisonkennzeichen: Zulassung, Kosten & Wunschkennzeichen

Seit Oktober 2017 ist es offiziell erlaubt: Die Kombination aus dem steuerbegünstigten H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und dem zeitlich begrenzten Saisonkennzeichen. Diese clevere Lösung vereint den Schutz von kraftfahrzeughistorischem Kulturgut mit maximaler Kosteneffizienz.

Gemäß § 9 Abs. 3 und § 23 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) teilt Dir das zuständige Straßenverkehrsamt ein Nummernschild zu, das sowohl das "H" als auch den Betriebszeitraum (z. B. 04/10) trägt. Damit zahlst Du die ohnehin günstige Oldtimer-Pauschalsteuer nur noch anteilig für die gefahrenen Monate.

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Vorsicht Platzmangel:
Da das "H" und der Saisonzeitraum 2 feste Stellen blockieren, bleiben für Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern maximal noch 6 Zeichen übrig!

Die 3 wichtigsten Fakten zum H-Saisonkennzeichen

Um das Beste aus beiden Zulassungswelten zu vereinen, musst Du beim Straßenverkehrsamt folgende Hürden meistern:

1. Das Platzproblem

Ein deutsches Kfz-Kennzeichen darf laut FZV maximal 520 mm breit sein und 8 Zeichen fassen:

  • Ortskürzel, Plaketten, das "H" und der Saisonzeitraum benötigen bereits 2 Zeichen.
  • Bei Städten mit drei Buchstaben (z.B. WÜZ) bleiben dann nur noch 1 Buchstabe und 2 Ziffern für die Wunschkombination übrig.

2. Doppelte Kostenersparnis

Die finanzielle Entlastung ist der Hauptgrund für diese Zulassungsart:

  • Die Oldtimer-Steuerpauschale (191,73 €) wird monatsgenau anteilig berechnet.
  • Die spezielle Oldtimer-Versicherung kostet ebenfalls nur für die zugelassenen Monate.

3. Voraussetzung: Oldtimerstatus

Die Grundvoraussetzungen des normalen H-Kennzeichens bleiben bestehen:

  • Mindestalter von 30 Jahren (ab Erstzulassung).
  • Verkehrssicherer und weitestgehend originaler Zustand.
  • Positives Oldtimergutachten nach § 23 StVZO vom TÜV oder der DEKRA.

Expertenwissen: Steuern berechnen und das Ruherisiko

So viel Steuern sparst Du wirklich

Die jährliche Pauschalsteuer für ein normales H-Kennzeichen beträgt für PKW exakt 191,73 Euro. Entscheidest Du Dich für ein H-Saisonkennzeichen mit dem Zeitraum von April bis Oktober (04/10), zahlst Du diese Pauschale nur für sieben Monate. Das Hauptzollamt berechnet den Betrag tagesgenau. Die Formel lautet: 191,73 € / 12 Monate * 7 Monate = 111,84 Euro. Du sparst also knapp 80 Euro Steuer plus die anteiligen Versicherungsbeiträge für die Standzeit im Winter.

Absolutes Fahrverbot außerhalb der Saison

Wie beim normalen Saisonkennzeichen gilt: Außerhalb des eingeprägten Zeitraums ruht die Zulassung. Der Oldtimer darf weder im öffentlichen Straßenverkehr bewegt noch dort abgestellt werden. Wer sein Schätzchen an einem sonnigen Dezembertag (außerhalb der Saison) auf der Straße parkt oder eine kleine Bewegungsfahrt macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und fährt komplett ohne Versicherungsschutz. Das Fahrzeug muss zwingend auf einem befriedeten Privatgrundstück abgestellt werden.

FAQ: Häufige Fragen zum H-Saisonkennzeichen

Muss ich ein neues Gutachten erstellen lassen, wenn ich wechsle?

Nein. Wenn Dein Fahrzeug bereits erfolgreich als Oldtimer anerkannt ist und Du aktuell ein normales H-Kennzeichen fährst, musst Du für den Wechsel auf das H-Saisonkennzeichen kein neues Oldtimergutachten nach § 23 StVZO anfertigen lassen.

Du musst lediglich mit Deinen Fahrzeugpapieren, einer neuen eVB-Nummer (mit eingetragenem Saisonzeitraum) und Deinem Ausweis zur Zulassungsstelle gehen, um die Änderung eintragen zu lassen.

Darf ich mein altes Nummernschild behalten?

In den meisten Fällen wirst Du neue Schilder prägen lassen müssen. Das Straßenverkehrsamt muss den neuen Saisonzeitraum auf dem Kennzeichen unterbringen.

Wenn Deine bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination zu lang ist (da das "H" und der Zeitraum zusammen schon 2 Zeichen beanspruchen), wird die Zulassungsstelle Dir sogar eine komplett neue, kürzere Erkennungsnummer zuteilen müssen.

Was kostet die Umschreibung beim Straßenverkehrsamt?

Die reine Verwaltungsgebühr für die Änderung der Zulassungsart und die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) beläuft sich je nach Bundesland auf etwa 27 bis 30 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für die physischen Kennzeichen, die Du – um die überteuerten Preise an der Zulassungsstelle zu umgehen – am besten vorab günstig bei uns online bestellst.

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