Grüne Kennzeichen bestellen
Voraussetzungen, Steuerbefreiung, grünes Wunschkennzeichen
Grüne Schrift kennzeichnet bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge.
Hier kannst Du passende Schilder bestellen oder Deine Wunschkombination prüfen.
Ausführung: Grüne Schrift auf weißem Grund
Voraussetzung: Gesetzlich begünstigtes Fahrzeug
Verwendung: Je nach Befreiungsgrund zweckgebunden
Zuteilung: Durch die Zulassungsstelle
Grüne Kennzeichen konfigurieren und bestellen
Deine Kombination steht bereits fest und die grüne Ausführung ist mit der Zulassungsstelle geklärt? Gib Deine Kennzeichendaten ein und wähle im Shop das passende Format und die benötigte Anzahl.
AUSGEZEICHNET
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Peter GallaherTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr sehr empfehlenswert, absolut kundenfreundlich, sehr freundlich und kulant. Danke !!!!!!Gepostet auf Google![]()
Jürgen FischerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Rüdiger H.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gut erklärt, einfach in der Umsetzung. Sehr gut!Gepostet auf Google![]()
Rolf WeberTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfacher geht es nichtGepostet auf Google![]()
Ela RotheTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Bestellung problemlosGepostet auf Google![]()
Lara StellbergTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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DirkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
War total simple👍Gepostet auf Google![]()
Thomas Berger-BöckerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Warsehr einfachGepostet auf Google![]()
Mischinski MirkoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr einfach.....Gepostet auf Google![]()
MichaelaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hat alles super geklappt! 👍
Grünes Wunschkennzeichen prüfen
Prüfe Deine gewünschte Kombination aus Ortskürzel, Buchstaben und Zahlen. Eine Reservierung sichert die Kombination im Rahmen der behördlichen Frist; sie bestätigt keine Steuerbefreiung.
Was bedeutet ein grünes Kennzeichen?
Ein grünes Kennzeichen hat grüne Schrift auf weißem Grund. Es kennzeichnet bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge. Die Farbe ist keine freie Gestaltungsoption: Die Zulassungsstelle muss das Kennzeichen entsprechend zuteilen. Grundlage ist § 10 Absatz 2 FZV.
Nicht jede Steuerbefreiung führt zu einem grünen Schild. Ausnahmen gelten beispielsweise für Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge schwerbehinderter Personen. Auch ein steuerbefreites Elektroauto erhält deshalb nicht automatisch grüne Schrift; dafür gibt es das E-Kennzeichen.
Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?
Entscheidend sind die Fahrzeugart und der gesetzlich begünstigte Einsatz. Typische Fälle sind:
Land- und Forstwirtschaft
Bestimmte Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger können nach § 3 Nummer 7 KraftStG befreit sein. Sie müssen ausschließlich für die dort genannten Zwecke eingesetzt werden. Ein Traktor für private Freizeitfahrten erfüllt diese Voraussetzung nicht allein durch seine Bauart.
Sportanhänger
Spezialanhänger für Sportgeräte oder Tiere für Sportzwecke können zulassungsfrei und dadurch steuerbefreit sein. Dazu können Boots-, Segelflugzeug- und Pferdeanhänger gehören. Voraussetzung ist die ausschließliche Verwendung für die begünstigten Transporte nach § 3 Absatz 3 FZV.
Weitere begünstigte Fahrzeuge
In Betracht kommen bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie speziell eingesetzte Fahrzeuge etwa im Rettungsdienst. Maßgeblich sind Fahrzeugklassifizierung, Halter und Nutzung. Gemeinnützigkeit allein reicht nicht aus; die Ausnahmen für Behördenfahrzeuge bleiben zu beachten.
Daneben gibt es eine Sonderregelung für Anhänger nach § 10 KraftStG: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird beim Anhänger keine Steuer erhoben, während für das Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag anfällt.
Grünes Kennzeichen beantragen
1. Anspruch prüfen
Kläre anhand der Fahrzeugpapiere und der vorgesehenen Nutzung, welche Befreiung infrage kommt. Für einen landwirtschaftlichen Einsatz können Nachweise über den Betrieb erforderlich sein.
2. Unterlagen einreichen
Beantrage die Kennzeichenzuteilung bei der Zulassungsstelle. Bei antragsabhängiger Steuerbefreiung kann der Steuerantrag dort mit eingereicht werden; die steuerliche Prüfung übernimmt das Hauptzollamt.
3. Schilder bestellen
Sobald Kombination und grüne Ausführung geklärt sind, bestellst Du die passenden Schilder. Die erforderlichen amtlichen Plaketten erhältst Du bei der Zulassungsstelle.
Welche Unterlagen brauchst Du?
- Personalausweis oder Reisepass, bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht,
- Fahrzeugpapiere beziehungsweise Betriebserlaubnis oder CoC,
- Nachweise zum Befreiungsgrund und gegebenenfalls den Steuerantrag,
- je nach Fahrzeug und Vorgang eVB, HU-Nachweis und bisherige Schilder,
- bei einer Wunschkombination die Reservierungsbestätigung.
Die genaue Liste hängt vom Fahrzeug ab. Eine Vorabzuteilung während der steuerlichen Prüfung ist möglich; ein fertiger Steuerbescheid muss daher nicht in jedem Fall zuerst vorliegen. Den Ablauf beschreibt beispielsweise das Serviceportal Baden-Württemberg.
Was kostet ein grünes Kennzeichen?
Die Steuerbefreiung macht die Kennzeichenzuteilung nicht kostenlos. Es fallen Verwaltungsgebühren für den jeweiligen Vorgang sowie Kosten für die Schilder an. Der Gesamtbetrag hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug neu angemeldet oder ein vorhandenes Kennzeichen umgestellt wird.
Gebühren für eine Wunschkombination
Für ein Wunschkennzeichen werden zusätzlich 10,20 € berechnet, für die Vorabreservierung weitere 2,60 €. Zusammen sind das 12,80 € amtliche Gebühren. Schilder und weitere Verwaltungsgebühren kommen hinzu. Grundlage ist die GebOSt.
Welche Nutzung ist erlaubt?
Bei einer zweckgebundenen Befreiung muss jede Nutzung zu den gesetzlichen Voraussetzungen passen. Ein steuerbefreiter Sport-Pferdeanhänger darf deshalb nicht ohne Weiteres für einen Möbelumzug eingesetzt werden.
Eine vorübergehende zweckfremde Nutzung kann Steuerpflicht auslösen, nach § 5 Absatz 2 KraftStG mindestens für einen Monat. Teile eine solche Nutzung beziehungsweise den Wegfall der Voraussetzungen dem Hauptzollamt mit. Bei einem zulassungsfreien Sportanhänger können außerdem Zulassungs- und Versicherungspflicht entstehen. Eine Steuerzahlung allein klärt diese Punkte nicht.
Nicht jeder Verstoß ist automatisch Steuerhinterziehung. Werden steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich verschwiegen oder falsch angegeben und dadurch Steuern verkürzt, kann § 370 AO greifen. Kläre eine andere Nutzung deshalb vor der Fahrt mit Hauptzollamt, Zulassungsstelle und Versicherer.
Fragen zum grünen Kennzeichen
Brauche ich eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die grüne Schrift befreit nicht von der Versicherungspflicht. Ein zulassungspflichtiger Traktor benötigt grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für bestimmte zulassungsfreie Anhänger gelten dagegen Ausnahmen nach § 2a PflVG.
Kläre den Schutz für Deinen konkreten Anhänger mit dem Versicherer, auch beim Abstellen oder Rangieren ohne Zugfahrzeug. Steuerbefreiung und Versicherungsschutz sind getrennt zu prüfen.
Muss ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen zur HU?
Die Schildfarbe entscheidet nicht über die Hauptuntersuchung. Zulassungspflichtige Fahrzeuge und bestimmte kennzeichenpflichtige zulassungsfreie Fahrzeuge unterliegen der HU nach § 29 StVZO. Das betrifft beispielsweise gewöhnliche Traktoren und Sportanhänger mit eigenem amtlichem Kennzeichen. Fristen und Ausnahmen richten sich nach Fahrzeugart und Ausführung.
Ist ein Sportanhänger ohne Zulassung auch ohne Kennzeichen erlaubt?
Zulassungsfrei bedeutet nicht automatisch kennzeichenfrei. Für die üblichen Sportanhänger ist ein eigenes amtliches Kennzeichen erforderlich. § 4 FZV regelt die Kennzeichenpflicht und die Ausnahme für entsprechend gekennzeichnete Anhänger mit höchstens 25 km/h. Fahrzeugpapiere und genehmigte Verwendung bleiben maßgeblich.
Kann ich ein grünes Kennzeichen mit einer Saison kombinieren?
Ja. § 10 Absatz 3 FZV erlaubt auch grüne Saisonkennzeichen. Der Zeitraum umfasst zwei bis elf volle Monate. Außerhalb dieses Zeitraums darfst Du das Fahrzeug grundsätzlich weder auf öffentlichen Straßen benutzen noch dort abstellen. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung gelten weiter.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Weitere Informationen zu Kennzeichen
- Kennzeichen in Deutschland: Arten, Größen und Vorschriften
- Wunschkennzeichen prüfen und reservieren
- Saisonkennzeichen: Zeitraum und Voraussetzungen
Rechtsstand: 7. Oktober 2026.
