Wann braucht Dein Fahrradträger ein Kennzeichen?
Verdeckt der Fahrradträger oder ein transportiertes Fahrrad das hintere Autokennzeichen teilweise oder vollständig, musst Du die Kennzeichenkombination am Fahrzeug oder am Träger wiederholen. Dafür wird üblicherweise ein zusätzliches Schild in der Kennzeichenhalterung des Fahrradträgers angebracht.
Keine Reservierung, keine Abstempelung: Das Wiederholungskennzeichen trägt die Kombination Deines Autos. Es erhält keine Stempelplakette der Zulassungsbehörde. Ein Termin bei der Zulassungsstelle ist dafür nicht erforderlich.
Entscheidend ist die Sichtbarkeit nach dem Beladen
| Situation | Zusätzliches Kennzeichen? |
|---|---|
| Dachträger, hinteres Autokennzeichen bleibt frei | Nein |
| Heck- oder Kupplungsträger verdeckt das Kennzeichen | Ja |
| Erst die geladenen Fahrräder verdecken die Kombination | Ja |
| Träger ist montiert, Kennzeichen bleibt vollständig sichtbar | Aus diesem Grund nicht erforderlich |
Prüfe die Sichtbarkeit mit den tatsächlich geladenen Fahrrädern. Das Originalschild darf durch den Träger verdeckt sein, wenn das Kennzeichen vorschriftsmäßig wiederholt wird. Die Aussage, beide Schilder müssten gleichzeitig sichtbar bleiben, ist deshalb falsch.
Vor der Fahrt kurz kontrollieren
- Kombination: Stimmt das Trägerschild mit dem verwendeten Auto überein?
- Sichtbarkeit: Ist es auch mit geladenen Fahrrädern vollständig lesbar?
- Beleuchtung: Funktionieren Kennzeichenleuchte und erforderliche Zusatzleuchten?
- Befestigung: Sitzen Träger, Fahrräder und Schild sicher?
- Gewicht: Werden Trägerzuladung und zulässige Stützlast eingehalten? Berücksichtige das Eigengewicht des Trägers.
- Vergleiche die Kombination mit Deinem Autokennzeichen.
- Wähle das passende Schildformat und bestelle ein einzelnes Wiederholungskennzeichen.
- Setze das Schild in die Halterung des Trägers und prüfe Befestigung, Sichtbarkeit und Beleuchtung.
Häufige Fragen zum Fahrradträger-Kennzeichen
So muss das Kennzeichen für den Fahrradträger aussehen
Bestelle ein vorschriftsmäßiges reflektierendes Kennzeichenschild mit DIN-Prüfzeichen. Schrift, Beschriftung und Abmessungen richten sich nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Eine handbeschriftete Pappe oder ein ausgedrucktes Blatt genügt nicht.
520 × 110 mm ist das übliche einzeilige Pkw-Format und passt in viele Trägerhalterungen. Die FZV nennt 520 mm als maximale Breite eines einzeiligen Schildes, nicht als zwingende Breite jedes Wiederholungskennzeichens. Prüfe vor der Bestellung die Halterung und das für Deine Kombination passende Format.
Übernimm die zugeteilte Kombination Deines Autos genau. Gib vorhandene Zusätze wie E oder H und gegebenenfalls einen Saisonzeitraum bei der Bestellung mit an, damit die passende Ausführung gewählt wird. Verwende keine neue Wunschkombination.
Beleuchtung und Befestigung am Träger
Das Schild muss fest sitzen und auch bei eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung ordnungsgemäß beleuchtet sein. Die Fahrräder, Befestigungsgurte und andere Gegenstände dürfen das Wiederholungskennzeichen nicht verdecken.
Werden Rückleuchten, Bremsleuchten oder Blinker durch Träger oder Ladung verdeckt, sind entsprechende zusätzliche Leuchten erforderlich. Viele Kupplungsträger haben dafür eine eigene Lichtleiste. Kontrolliere nach dem Anschließen auch die Kennzeichenbeleuchtung.
Fahrradträger an einem anderen Auto verwenden?
Wechselt der Träger zu einem Fahrzeug mit einer anderen Kennzeichenkombination, musst Du auch das Schild am Träger austauschen. Entscheidend ist das aktuell verwendete Auto.
Das bisherige Wiederholungskennzeichen kannst Du weiterverwenden, solange die Kombination zum Fahrzeug passt, das Schild lesbar und unbeschädigt ist und die Befestigung den Anforderungen entspricht.
Was kostet ein Fahrradträger-Kennzeichen?
Du bezahlst die Herstellung und gegebenenfalls den Versand des Schildes. Amtliche Wunschkennzeichen- oder Reservierungsgebühren fallen dafür nicht an, weil die Kombination bereits zugeteilt ist. Den aktuellen Schilderpreis siehst Du im Bestellprozess.
Welche Folgen hat ein falsch angebrachtes Kennzeichen?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen verschiedenen Kennzeichenverstößen. Für eine nicht vorschriftsmäßige Ausgestaltung oder Anbringung nennt Nummer 179 einen Regelsatz von 10 € und verweist dabei auch auf die Pflicht zum Wiederholungskennzeichen.
Die Regelsätze von 60 beziehungsweise 65 Euro betreffen andere Tatbestände, insbesondere das Fehlen vorgeschriebener Fahrzeugkennzeichen oder unzulässige Abdeckungen. Sie gelten nicht pauschal für jeden Fehler am Fahrradträger. Zusätzliche Beleuchtungs- oder Ladungsverstöße werden gesondert beurteilt.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).





