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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

    Was ist der Fahrzeugschein?

    Der Fahrzeugschein heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Er dokumentiert die Zulassung und enthält das Kennzeichen, Angaben zum eingetragenen Halter sowie technische Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören beispielsweise Leistung, zulässige Gesamtmasse und Anhängelasten.

    Beim Fahren mitführen: Du brauchst grundsätzlich den Papier-Fahrzeugschein im Original. In Deutschland erfüllt auch der digitale Fahrzeugschein in der offiziellen i-Kfz-App die Mitführpflicht. Eine gewöhnliche Kopie oder ein Handyfoto ersetzt ihn nicht.

    Illustration eines als Muster gekennzeichneten Fahrzeugscheins neben einem Autoschlüssel
    KI-generierte Illustration – kein amtlicher Dokumentenvordruck

    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: der Unterschied

    Teil I enthält die ausführlichen Fahrzeugdaten für den Betrieb und für Kontrollen. Teil II, der Fahrzeugbrief, enthält grundlegende Fahrzeug- und Halterangaben und wird insbesondere bei der Zulassung oder einem Halterwechsel benötigt.

    Die Eintragung als Halter ist kein Eigentumsnachweis. Beim Leasing kann beispielsweise die Leasinggesellschaft Eigentümer sein, während Du als Halter eingetragen bist.

    Die heutigen Dokumente wurden in Deutschland am 1. Oktober 2005 eingeführt. Ein alter Fahrzeugschein bleibt grundsätzlich gültig; allein wegen seines Alters musst Du ihn nicht umtauschen. Werden neue Papiere erforderlich, etwa bei einem Halterwechsel, erfolgt die Umstellung.

    Mehr dazu findest Du im Ratgeber Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Was bedeuten die Felder im Fahrzeugschein?

    Die Buchstaben kennzeichnen EU-weit vereinheitlichte Angaben. Die zusätzlich nummerierten Felder enthalten nationale Angaben. Diese Übersicht hilft Dir beim Nachschlagen:

    Wichtige Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I
    Feld Bedeutung
    AAmtliches Kennzeichen
    BDatum der Erstzulassung
    D.1Marke
    D.2Typ, Variante und Version
    D.3Handelsbezeichnung
    EFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    F.1Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
    F.2Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
    GLeermasse des betriebsbereiten Fahrzeugs in kg
    IDatum der aktuellen Zulassung
    JFahrzeugklasse
    O.1 / O.2Technisch zulässige Anhängelast mit / ohne Anhängerbremse, jeweils in kg
    P.1Hubraum in cm³
    P.2 / P.4Nennleistung in kW / zugehörige Nenndrehzahl
    P.3Kraftstoffart oder Energiequelle
    QLeistungsgewicht in kW/kg bei Krafträdern
    RFahrzeugfarbe
    S.1Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
    THöchstgeschwindigkeit in km/h
    V.7Kombinierter CO₂-Wert in g/km
    V.9Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
    2.1 / 2.2Herstellercode / Code für den Fahrzeugtyp mit Prüfziffer
    13Stützlast in kg
    14 / 14.1Nationale Emissionsklasse / zugehöriger Emissionscode
    15.1 bis 15.3Eingetragene Bereifung der jeweiligen Achse
    22Zusätzliche Hinweise, Auflagen und Ausnahmen

    Welche Angaben brauchst Du besonders häufig?

    • Versicherungsvergleich: Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) steht in Feld 2.1. Für die Typschlüsselnummer (TSN) werden üblicherweise die ersten drei Zeichen aus Feld 2.2 verwendet.
    • Anhängerbetrieb: Prüfe die Anhängelasten unter O.1 und O.2 und die Stützlast unter 13. Beachte zusätzlich die Einträge unter 22 und die Grenzen von Anhänger und Kupplung.
    • Reifenkauf: Weitere zulässige Reifengrößen können in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) stehen. Die Eintragung im Fahrzeugschein ist nicht automatisch die einzige erlaubte Bereifung.

    Adresse, Name oder Kennzeichen geändert?

    Änderungen der Halterdaten musst Du der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Bei einer alleinigen Adressänderung ist Teil II grundsätzlich nicht vorzulegen; bei einer Namensänderung wird auch Teil II benötigt. Für eintragungspflichtige technische Änderungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

    Dein Kfz-Kennzeichen steht in Feld A. Bei einer Kennzeichenmitnahme kann diese Kombination bestehen bleiben. Wird eine neue Kombination zugeteilt, muss der Fahrzeugschein dazu passen.

    Eine Wunschkennzeichenreservierung ändert Deine Fahrzeugpapiere noch nicht. Die Eintragung erfolgt erst im entsprechenden Zulassungsvorgang.

    Häufige Fragen zur Zulassungsbescheinigung Teil I

    Digitaler Fahrzeugschein: Wann reicht die App?

    Der offizielle digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App kann bei Kontrollen in Deutschland anstelle des Papierdokuments verwendet werden. Die Nutzung ist freiwillig. Du kannst weiterhin den Papier-Fahrzeugschein mitführen.

    • Im Ausland: Nimm weiterhin das Papieroriginal mit.
    • Zur Hauptuntersuchung: Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt ebenfalls, den Papier-Fahrzeugschein mitzunehmen.
    • Bei anderen Fahrern: Der digitale Fahrzeugschein lässt sich über die App teilen. Ein Foto des Papierdokuments genügt nicht.

    Sorge dafür, dass Du das Dokument bei einer Kontrolle tatsächlich vorzeigen kannst. Ein leerer Smartphone-Akku hilft Dir dabei nicht; das Papieroriginal kann als Reserve sinnvoll sein.

    Fahrzeugschein verloren oder gestohlen?

    Beantrage bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle ein Ersatzdokument. Bei Diebstahl erstattest Du zusätzlich Anzeige bei der Polizei. Ist der Schein beschädigt oder unleserlich, lass ihn ebenfalls ersetzen.

    Benötigt werden insbesondere Dein Identitätsnachweis und je nach Fall eine Verlusterklärung beziehungsweise Versicherung an Eides statt oder die Diebstahlsanzeige. Ein HU-Nachweis und Teil II können ebenfalls erforderlich sein. Prüfe vor dem Termin die Unterlagenliste Deiner Behörde.

    Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

    Die Kosten richten sich nach dem Vorgang. Berlin nennt beispielsweise 12,60 € für den Ersatz und zusätzlich 4,16 € bei Zustellung. Weitere Gebühren können je nach erforderlichen Erklärungen und Dokumenten hinzukommen. Bearbeitungsdauer und Möglichkeiten eines Online-Antrags unterscheiden sich zwischen den Behörden.

    Findest Du den alten Fahrzeugschein nach der Ersatzausstellung wieder, musst Du ihn unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Wunschkennzeichen prüfen und reservieren

    Du planst eine Zulassung mit neuer Kennzeichenkombination? Prüfe die Verfügbarkeit und beauftrage anschließend die Reservierung.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).