Firmenwagen zulassen: Welche Unterlagen brauchst Du?
Für die Zulassung eines Firmenwagens brauchst Du die üblichen Fahrzeugunterlagen und zusätzlich Nachweise zum Unternehmen und zur Vertretungsberechtigung. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von der Rechtsform und vom Zulassungsvorgang ab.
Kläre zuerst, wer als Halter eingetragen werden soll. Firmenname, Rechtsform und Anschrift sollten in Zulassungsantrag, Versicherungsbestätigung und Kennzeichenreservierung übereinstimmen.
Checkliste für die Zulassung
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Für die Zulassung oder Umschreibung; bei Finanzierung oder Leasing die Bereitstellung mit Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft abstimmen. |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Bei einem bereits zugelassenen beziehungsweise zuvor zugelassenen Fahrzeug. |
| CoC oder Genehmigungsnachweis | Insbesondere bei Neufahrzeugen oder Importen, soweit die erforderlichen Daten nicht elektronisch vorliegen. |
| eVB-Nummer | Versicherungsbestätigung passend zum vorgesehenen Halter und zur gewerblichen Nutzung. |
| Unternehmensnachweise | Je nach Rechtsform beispielsweise Registerauszug, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag oder Nachweis der Betriebsanschrift. |
| Ausweis und Vertretungsnachweis | Für die handelnde Person; bei Beauftragung zusätzlich eine wirksam erteilte Vollmacht und die geforderten Ausweiskopien. |
| SEPA-Lastschriftmandat | Für den Einzug der Kfz-Steuer, soweit erforderlich, mit den notwendigen Unterschriften. |
| HU-Nachweis und bisherige Schilder | Bei Gebrauchtfahrzeugen beziehungsweise einem Kennzeichenwechsel, soweit für den Vorgang erforderlich. |
Halter und Eigentümer sind nicht dasselbe. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein Eigentumsnachweis. Bei einem Leasingfahrzeug können beispielsweise die Leasinggesellschaft Eigentümerin und das nutzende Unternehmen Halter sein.
Prüfe bei Deiner Zulassungsstelle, welche Dokumente im Original verlangt werden und wie aktuell Registerauszüge sein müssen.
Wer wird als Halter eingetragen?
„Firmenwagen“ ist keine eigene Halterkategorie. Die Eintragung richtet sich nach der Person oder Gesellschaft, die als Halter auftritt. § 6 FZV unterscheidet natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Vereinigungen.
- Einzelunternehmen und Freiberufler: Der Inhaber ist eine natürliche Person. Ein Geschäftsname allein ersetzt die persönlichen Halterangaben nicht. Freiberufler haben nicht zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung.
- GmbH, UG oder AG: Die Gesellschaft kann selbst Halterin sein. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich insbesondere aus dem Register.
- OHG und KG: Diese sind Personengesellschaften. Für die Zulassung sind die Gesellschaftsdaten und die Berechtigung der handelnden Personen nachzuweisen.
- GbR beziehungsweise eGbR: Stimme die Eintragung und die Nachweise mit der Behörde ab. Je nach Fall sind Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsregisterauszug und Unterlagen zur Vertretung erforderlich.
Eine pauschale Pflicht, bei jeder GbR sämtliche Gesellschafter unterschreiben zu lassen, lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend sind die Vertretungsregelung und die für den konkreten Antrag geforderten Nachweise.
Wie kannst Du Wartezeiten vermeiden?
Prüfe frühzeitig die Terminlage am Unternehmenssitz beziehungsweise bei der für den Vorgang zuständigen Behörde. Wartezeiten unterscheiden sich regional; ein Zulassungsdienst garantiert keinen früheren Termin.
Du kannst einen Mitarbeiter, das Autohaus oder einen Zulassungsdienst bevollmächtigen. Kläre vorher den Gesamtpreis und den Leistungsumfang. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sollte außerdem feststehen, wann der Fahrzeugbrief bei der Behörde verfügbar ist.
Kannst Du den Firmenwagen online zulassen?
Ja, wenn der Vorgang, die Rechtsform und die Fahrzeugunterlagen vom jeweiligen i-Kfz-Verfahren unterstützt werden. Nach den Informationen des Bundesverkehrsministeriums benötigen juristische Personen dafür das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat. Für natürliche Personen stehen andere Identifizierungswege zur Verfügung.
Je nach Vorgang werden Sicherheitscodes aus den Fahrzeugpapieren und gegebenenfalls den Stempelplaketten benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Sicherheitscode bei Dokumenten seit 2015.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Sicherheitscode bei Dokumenten seit 2018.
Eine Erstzulassung benötigt beispielsweise noch keinen vorhandenen Fahrzeugschein. Prüfe deshalb die Voraussetzungen für Deinen konkreten Antrag und lege Sicherheitscodes erst im vorgesehenen Verfahrensschritt frei.
Informationen und den Zugang zum zuständigen Behördenportal findest Du beim Bundesverkehrsministerium. Prüfe bei einem gewerblichen Online-Dienst vor der Buchung, ob er Deine Rechtsform und den gewünschten Vorgang unterstützt.
Wunschkennzeichen für den Firmenwagen reservieren
Auch Firmenfahrzeuge können eine freie und zulässige Wunschkombination erhalten. Reserviere sie mit dem korrekten Namen des vorgesehenen Halters, also beispielsweise der vollständigen Gesellschaftsbezeichnung. Bewahre die Reservierungsbestätigung auf.
Für einen Fuhrpark sind ähnliche Kombinationen möglich, soweit sie einzeln verfügbar sind. Eine fortlaufende Nummernserie kann nicht garantiert werden.
Häufige Fragen zur Zulassung von Firmenwagen
Welche Kosten entstehen bei der Firmenwagenzulassung?
Die Behördengebühr hängt vom Vorgang ab, etwa Erstzulassung, Halterwechsel oder Kennzeichenänderung. Dazu kommen die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls die Vergütung eines Dienstleisters. Einen allgemeinen Festpreis für Firmenwagen gibt es nicht.
Für eine reservierte Wunschkombination fallen grundsätzlich 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen und 2,60 Euro für die Reservierung an. Die Schilder und etwaige Serviceleistungen sind darin nicht enthalten.
Worauf muss ich bei der Versicherung für einen Firmenwagen achten?
Gib dem Versicherer die tatsächliche Nutzung an: beispielsweise Dienstfahrten, private Mitbenutzung, wechselnde Fahrer oder Auslieferungsfahrten. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht automatisch in jedem privaten Tarif eingeschlossen.
Fordere die eVB-Nummer mit den korrekten Halterdaten an. Kaskoschutz und Selbstbeteiligung werden gesondert vereinbart. Für mehrere Fahrzeuge kann ein Fuhrparktarif infrage kommen; eine Ersparnis ist nicht garantiert.
Was gilt bei privater Nutzung des Firmenwagens?
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, kann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen. Die Bewertung erfolgt je nach Voraussetzungen pauschal oder anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Bei Selbstständigen gelten für die private Nutzung eines Betriebsfahrzeugs eigene steuerliche Regeln.
Diese Fragen sind von der Zulassung zu trennen. Halte erlaubte Fahrer, private Nutzung und Kostenbeteiligungen schriftlich fest und stimme die steuerliche Behandlung mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung ab.
Wie übernehme ich einen Firmenwagen privat?
Wechselt der Halter vom Unternehmen auf Dich, ist eine Umschreibung erforderlich. Dafür brauchst Du insbesondere die Fahrzeugpapiere, eine passende Versicherungsbestätigung und die Unterlagen für die Zulassung auf Deinen Namen.
Eine bloße Änderung der Haltereintragung ersetzt keinen Kaufvertrag und keine steuerliche Abrechnung. Bei einem Einzelunternehmen kann eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen vorliegen, auch wenn dieselbe Person Halter bleibt. Bei Leasing oder Finanzierung muss die Übernahme zusätzlich mit dem Vertragspartner geklärt werden.
Kann ein Elektroauto als Firmenwagen ein E-Kennzeichen bekommen?
Ja, sofern es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Das Unternehmen beantragt das E-Kennzeichen wie ein privater Halter. Steuerliche Vergünstigungen entstehen jedoch nicht allein durch den Buchstaben „E“, sondern richten sich nach den jeweiligen Steuervorschriften.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).






