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Auto erben – das musst du beachten

    Auto geerbt: Was musst Du zuerst klären?

    Gehörte das Auto der verstorbenen Person, wird es Teil ihres Nachlasses. Du musst klären, wer darüber verfügen darf, ob Kreditverpflichtungen bestehen und wie das Fahrzeug künftig genutzt werden soll. Die Zulassung und die Versicherung ändern sich nicht allein dadurch, dass Du die Schlüssel übernimmst.

    Die ersten Schritte

    • Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Versicherungsunterlagen und mögliche Finanzierungsverträge sichern.
    • Erbberechtigung und bei mehreren Erben die gemeinsame Entscheidung klären.
    • Versicherer über den Todesfall und die geplante Nutzung informieren.
    • Ummeldung, Verkauf oder Abmeldung mit der Zulassungsstelle vorbereiten.

    Wem gehört das Auto nach dem Todesfall?

    Nach § 1922 BGB geht der Nachlass auf den oder die Erben über. Ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein entscheidet nicht über das Eigentum.

    Eigentum und Verfügungsberechtigung im Erbfall
    Situation Was bedeutet das für das Auto?
    Alleinerbe Das Fahrzeug geht auf Dich über, soweit es zum Eigentum der verstorbenen Person gehörte. Rechte einer finanzierenden Bank können fortbestehen.
    Erbengemeinschaft Das Auto gehört zum gemeinschaftlichen Nachlass. Ein einzelner Miterbe darf es grundsätzlich nicht allein verkaufen oder sich selbst übertragen.
    Vermächtnis Ein vermachtes Auto begründet grundsätzlich einen Anspruch auf Übertragung. Du wirst durch das Vermächtnis nicht automatisch Eigentümer.
    Leasingfahrzeug Das Eigentum liegt gewöhnlich beim Leasinggeber. Zu klären sind die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

    Bei mehreren Erben solltet Ihr schriftlich vereinbaren, wer das Auto übernimmt und wie sein Wert berücksichtigt wird. Die gemeinsame Verfügung regelt § 2040 BGB; für das Vermächtnis gilt § 2174 BGB.

    Darfst Du das geerbte Auto zunächst weiterfahren?

    Der Todesfall allein beendet die bestehende Kfz-Versicherung grundsätzlich nicht. Das bedeutet aber nicht, dass jede weitere Nutzung unverändert vom bisherigen Tarif erfasst ist.

    Kläre vor der Fahrt mit dem Versicherer, wer fahren darf und ob Fahrerkreis, Nutzung oder andere Vertragsangaben angepasst werden müssen. Das Fahrzeug muss weiterhin zugelassen und verkehrssicher sein; die vorgeschriebenen Kennzeichen müssen angebracht sein.

    Ist das Auto bereits abgemeldet, darfst Du es nicht einfach zur Zulassungsstelle fahren. Dazu findest Du weitere Informationen im Kennzeichen-Ratgeber.

    Verkaufen, abmelden oder fehlende Papiere ersetzen

    Willst Du das Auto verkaufen, muss Deine Berechtigung zur Verfügung geklärt sein. Bei einer Erbengemeinschaft handeln die Erben gemeinsam oder über eine entsprechend bevollmächtigte Person. Dokumentiere den Verkauf schriftlich und informiere Zulassungsstelle sowie Versicherer.

    Wird das Fahrzeug vorerst nicht benötigt, kommt eine Abmeldung infrage. Kläre mit dem Versicherer den weiteren Schutz, etwa eine mögliche Ruheversicherung. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Parkflächen stehen.

    Fehlen Fahrzeugpapiere, frage zunächst nach, ob sie bei einer Bank liegen. Sind sie tatsächlich verloren, beantragst Du Ersatz bei der Zulassungsstelle. Gerade beim fehlenden Fahrzeugbrief können zusätzliche Erbnachweise und ein Aufbietungsverfahren erforderlich sein. Ein Beispiel bietet das Serviceportal Düsseldorf zum Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Häufige Fragen: Ummelden, Versicherung & Co. nach einem Todesfall

    Geerbtes Auto ummelden: Welche Unterlagen brauchst Du?

    Übernimmst Du das Fahrzeug als neuer Halter, muss die Umschreibung unverzüglich erfolgen. § 15 Absatz 5 FZV nennt dafür keine pauschale Frist von beispielsweise vier Wochen. Informiere die Behörde frühzeitig, wenn die Erbfolge oder erforderliche Nachweise noch geklärt werden müssen.

    Für die Umschreibung werden regelmäßig benötigt:

    • Dein Personalausweis oder Reisepass mit den erforderlichen Meldedaten.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
    • Ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, soweit erforderlich.
    • Eine passende eVB-Nummer für die Umschreibung.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
    • Die von der Zulassungsstelle verlangten Nachweise zum Erbfall, gegebenenfalls Sterbeurkunde und Erbnachweis.
    • Bei mehreren Erben gegebenenfalls Zustimmungserklärungen oder Vollmachten.
    • Die bisherigen Schilder, wenn ein Kennzeichenwechsel erfolgt.

    Ein Erbschein ist nicht für jeden Vorgang automatisch erforderlich. Welche Nachweise ausreichen, klärst Du mit der zuständigen Zulassungsstelle. Je nach Fall kommt beispielsweise auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift infrage. Eine Sterbeurkunde allein belegt nicht, wer Erbe ist.

    Kannst Du das bisherige Kennzeichen behalten?

    Bei einem weiterhin zugelassenen Fahrzeug kannst Du das Kennzeichen grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel und über die Bezirksgrenze hinweg weiterführen. Teile diesen Wunsch bei der Umschreibung mit. Die Kennzeichenmitnahme ersetzt die Ummeldung nicht.

    Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt, gelten andere Voraussetzungen. Prüfe vor einer Abmeldung, ob und wie die bisherige Kombination für Deine geplante Zulassung erhalten werden kann.

    Neue Schilder brauchst Du bei unveränderter Kombination normalerweise nicht. Möchtest Du eine andere Kombination, kannst Du ein Wunschkennzeichen reservieren.

    Was passiert mit Versicherung und Schadenfreiheitsklasse?

    Der bestehende Versicherungsvertrag geht grundsätzlich auf die Erben über. Informiere den Versicherer über den Todesfall und vereinbare, wie der Vertrag weitergeführt oder beendet wird. Die Beiträge können sich durch den neuen Halter, den Fahrerkreis oder die Nutzung ändern.

    Der Todesfall allein begründet kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel richtet sich nach den vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten. Sorge bei weiterer Zulassung für lückenlosen Haftpflichtversicherungsschutz.

    Die Schadenfreiheitsklasse wird nicht automatisch in voller Höhe zu Deiner eigenen Einstufung. Ob eine Übertragung möglich ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Versicherer prüfen beispielsweise das Verhältnis zur verstorbenen Person, die bisherige Fahrzeugnutzung und Deine anrechenbare Fahrpraxis. Frage auch nach der Antragsfrist.

    Auto finanziert oder geleast: Verträge prüfen

    Bestehende Schulden verschwinden nicht durch den Todesfall. Zur Erbschaft können nach § 1967 BGB auch Nachlassverbindlichkeiten gehören.

    Bei einer Finanzierung klärst Du mit der Bank die Restschuld, mögliche Sicherungsrechte und den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei Leasing sind insbesondere Vertragsfortführung, Rückgabe und mögliche Beendigungskosten zu prüfen. Eine Restschuldversicherung hilft nur, wenn der Todesfall tatsächlich vom vereinbarten Schutz erfasst ist.

    Bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass solltest Du die Erbschaft prüfen lassen, bevor Du das Auto verkaufst oder anderweitig darüber verfügst. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von Erbanfall und Berufungsgrund; in bestimmten Auslandsfällen sechs Monate. Du kannst nicht nur die Schulden ausschlagen und das Auto behalten.

    Fällt für ein geerbtes Auto Erbschaftsteuer an?

    Entscheidend sind der gesamte Erwerb, die anwendbaren Steuerbefreiungen und Dein persönlicher Freibetrag. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der jedes Auto über 12.000 € versteuert werden muss.

    Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten nach § 16 ErbStG unter anderem folgende persönliche Freibeträge:

    • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €.
    • Kinder: 400.000 €.
    • Enkel: grundsätzlich 200.000 €; für Kinder bereits verstorbener Kinder gelten 400.000 €.
    • Andere Erwerber, beispielsweise unverheiratete Partner: regelmäßig 20.000 €.

    Diese Freibeträge gelten für den Erwerb insgesamt, nicht zusätzlich für jedes Fahrzeug. Daneben kann die Befreiung für bewegliche Gegenstände nach § 13 ErbStG relevant sein. Die dort genannten 12.000 € gelten unter den jeweiligen Voraussetzungen gemeinsam für die erfassten Gegenstände.

    Dokumentiere den Fahrzeugwert zum Erbfall, beispielsweise anhand von Zustand, Laufleistung und einer nachvollziehbaren Bewertung. Prüfe außerdem die grundsätzlich dreimonatige Anzeigefrist nach § 30 ErbStG und die dort geregelten Ausnahmen.

    Neue Kombination für das geerbte Auto prüfen

    Wenn Du bei der Umschreibung ein neues Kennzeichen möchtest, kannst Du hier Deine Wunschkombination prüfen und die Reservierung beauftragen.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsstelle oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).