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Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen: erlaubt?

    Darfst Du ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

    Mit einem gewöhnlichen Pkw ohne Kennzeichenschilder grundsätzlich nicht. Der Termin zur Anmeldung schafft keine Ausnahme. Bestimmte Zulassungsfahrten sind jedoch mit angebrachten, ungestempelten Schildern erlaubt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    „Ungestempelt“ bedeutet: Die Kennzeichen sind vorhanden, haben aber noch keine gültige Stempelplakette. Ein Schild aus Papier oder eine Reservierungsbestätigung hinter der Windschutzscheibe ersetzt sie nicht.

    Welche Voraussetzungen gelten für ungestempelte Kennzeichen?

    § 12 Absatz 4 FZV erlaubt bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, insbesondere zur Abstempelung, Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Dafür müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

    • Passende Kennzeichenschilder: Sie sind ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht, beim gewöhnlichen Pkw vorne und hinten.
    • Behördliche Grundlage: Das Kennzeichen wurde vorab zugeteilt oder es besteht die im Gesetz genannte Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV.
    • Zulässiges Gebiet: Die Fahrt findet innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks statt.
    • Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst diese Fahrt.

    Die Regel erlaubt keine allgemeine Nutzung des Fahrzeugs. Plane eine direkte, dem Zulassungsvorgang dienende Strecke und keine privaten Erledigungen.

    Welche Alternativen gibt es?

    • Zulassung ohne Fahrzeugfahrt: Bei einem gewöhnlichen inländischen Zulassungsvorgang reicht häufig die Vorlage der Unterlagen und Schilder. Ob das Fahrzeug vorgeführt werden muss, klärst Du vorher mit der Behörde.
    • Kurzzeitkennzeichen: Sie erlauben bestimmte Probe- und Überführungsfahrten mit dem zugeordneten Fahrzeug. Maßgeblich sind das Ablaufdatum und die Voraussetzungen nach § 42 FZV. Ohne erforderliche gültige HU sind nur eng begrenzte Fahrten möglich.
    • Transport: Auf einem geeigneten Anhänger oder Transportfahrzeug wird das Auto nicht selbst auf öffentlichen Straßen gefahren.

    Ein Kurzzeitkennzeichen ist kein frei nutzbares Kennzeichen für private Alltagsfahrten. Lass vorab prüfen, ob es für Deinen konkreten Zweck infrage kommt.

    Häufige Fragen zu Fahrten ohne Stempelplakette

    Reichen eine Wunschkennzeichenreservierung oder alte Schilder?

    Eine gewöhnliche Wunschkennzeichenreservierung allein reicht nicht. Die gesetzlich genannte Reservierung betrifft die Wiederzulassung desselben, zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs nach § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV.

    Auch alte Schilder aus der Garage kannst Du nicht beliebig verwenden. Entscheidend ist die behördliche Zuordnung beziehungsweise die passende Reservierung für das Fahrzeug. Dass eine Kombination gerade frei ist, genügt nicht.

    Frage Deine Zulassungsstelle vorab, ob die erforderliche Zuteilung oder Reservierung in Deinem Fall vorliegt.

    Was musst Du mit der Versicherung klären?

    Bitte Deinen Versicherer ausdrücklich um Bestätigung, dass die geplante Zulassungs- oder Prüffahrt mit ungestempelten Kennzeichen versichert ist. Nenne dabei das Fahrzeug, die Kennzeichenkombination und den vorgesehenen Fahrtzweck.

    Eine eVB-Nummer ist keine pauschale Fahrgenehmigung. Sie ersetzt weder die behördliche Zuteilung noch die Prüfung, ob diese konkrete Fahrt vom Versicherungsschutz erfasst wird.

    Halte vorhandene Bestätigungen und die Unterlagen für Deinen Termin bereit. Unsere Checkliste zur Fahrzeugzulassung hilft bei der Vorbereitung.

    Was gilt für die Fahrt zur Hauptuntersuchung?

    Eine HU-Fahrt kann von der Ausnahme erfasst sein, wenn sie zum Zulassungsverfahren gehört und die genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Prüftermin allein genügt nicht.

    Die Ausnahme setzt nicht pauschal voraus, dass bereits eine gültige HU vorliegt: Sie erfasst ausdrücklich auch die Fahrt zur Durchführung der Untersuchung. Das Fahrzeug muss trotzdem verkehrssicher sein. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug solltest Du transportieren lassen.

    Nach der Abmeldung noch nach Hause fahren?

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sind mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn die Haftpflichtversicherung sie erfasst. Das erlaubt keine weiteren privaten Fahrten am selben Tag.

    Ein abgemeldetes Fahrzeug darfst Du grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Parkflächen abstellen. Sorge für einen geeigneten privaten Stellplatz. Aus fehlenden Schildern allein lässt sich dagegen nicht ableiten, ob Versicherungsschutz besteht.

    Online zugelassen: Darfst Du vor Erhalt der Plaketten fahren?

    Bei dafür vorgesehenen i-Kfz-Vorgängen gibt es eine eigene Regel zur sofortigen Nutzung. Das Fahrzeug ist dann bereits zugelassen. Nach § 31 FZV darf es bis zum Empfang der Plaketten, längstens 14 Tage ab Abruf der automatisierten Entscheidung, mit ungestempelten Schildern genutzt werden.

    Du musst die Entscheidung ausgedruckt mitführen und die Vorgaben zum vorläufigen Zulassungsnachweis beachten. Beim Pkw muss dieser von außen gut lesbar ausgelegt sein. Ein abgesendeter Antrag oder eine Wunschkennzeichenreservierung genügt dafür nicht.

    Wunschkennzeichen für die Zulassung prüfen

    Hier kannst Du Deine gewünschte Kombination prüfen und die Reservierung beauftragen. Die Reservierung allein berechtigt nicht zur Fahrt mit ungestempelten Schildern.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).