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Fahrzeug zulassen – was benötige ich?

    Welche Unterlagen brauchst Du für die Fahrzeugzulassung?

    Für die Zulassung eines gewöhnlichen Pkw benötigst Du Deinen Identitätsnachweis, die passenden Fahrzeugpapiere, eine eVB-Nummer und regelmäßig ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Weitere Nachweise hängen davon ab, ob Du einen Neuwagen erstmals zulässt, einen Gebrauchtwagen übernimmst oder ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmeldest.

    Grundausstattung für den Termin

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; beim Reisepass gegebenenfalls eine Meldebescheinigung.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II und bei bereits zugelassenen Fahrzeugen regelmäßig auch Teil I.
    • Passende eVB-Nummer Deiner Kfz-Versicherung.
    • Ausgefülltes SEPA-Mandat nach den Vorgaben der Behörde.
    • Je nach Vorgang HU-Nachweis, CoC, bisherige Kennzeichenschilder oder zusätzliche Unterlagen.

    Prüfe vor dem Termin die Unterlagenliste Deiner zuständigen Zulassungsstelle. Bei persönlicher Antragstellung werden Fahrzeugpapiere grundsätzlich im Original benötigt; einfache Kopien ersetzen sie nicht.

    Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung?

    Zusätzliche Fahrzeugunterlagen nach Zulassungsvorgang
    Vorgang Darauf musst Du achten
    Neuwagen erstmals zulassen Zulassungsbescheinigung Teil II, soweit bereits vorhanden, sowie CoC-Bescheinigung oder anderer geeigneter Genehmigungsnachweis. Teil I wird bei der Erstzulassung ausgestellt. Ein fabrikneuer gewöhnlicher Pkw braucht noch keinen HU-Prüfbericht.
    Zugelassenen Gebrauchtwagen übernehmen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie Nachweis der gültigen HU. Bisherige Schilder werden insbesondere bei einem Kennzeichenwechsel benötigt.
    Abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen Vorhandene Zulassungsbescheinigungen, eVB und erforderlicher HU-Nachweis. Kläre, ob die bisherige Kennzeichenkombination weiterverwendet werden kann.
    Fahrzeug aus dem Ausland zulassen Je nach Herkunft und Fahrzeug: ausländische Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls bisherige Schilder, Verfügungsnachweis und technische Nachweise. Bei einer Einfuhr aus einem Drittstaat können Zollnachweise hinzukommen.

    Die CoC-Bescheinigung ist die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers für ein Fahrzeug mit entsprechender Typgenehmigung. Fehlt ein geeigneter Genehmigungsnachweis, können eine Datenbestätigung, ein Gutachten oder weitere behördliche Schritte erforderlich sein.

    eVB-Nummer und Kfz-Steuer vorbereiten

    Die siebenstellige eVB-Nummer erhältst Du von Deinem Versicherer. Die Zulassungsbehörde ruft damit den Versicherungsnachweis elektronisch ab. Stimme Halterdaten, Fahrzeugart und eine mögliche Saisonzulassung vorher mit der Versicherung ab.

    Für den Einzug der Kfz-Steuer verwendest Du das SEPA-Formular der zuständigen Behörde. Achte auf die erforderlichen Unterschriften, besonders wenn Halter und Kontoinhaber unterschiedliche Personen sind. Eine vorausbezahlte Jahressteuer ist kein allgemeines Zulassungsdokument.

    Steuerrückstände und bestimmte Gebührenrückstände können die Zulassung verhindern. Kläre offene Beträge vor dem Termin.

    Zulassung vor Ort: So läuft der Termin ab

    1. Vorgang auswählen: Buche den Termin für Erstzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung bei der passenden Behörde.
    2. Unterlagen prüfen: Kontrolliere Fahrzeugpapiere, eVB, erforderliche Nachweise und Formulare.
    3. Kennzeichen abstimmen: Nutze gegebenenfalls Deine Reservierungsbestätigung oder kläre die Übernahme der bisherigen Kombination.
    4. Schilder und Zulassung abschließen: Lass die bestätigte Kombination prägen und die erforderlichen Plaketten von der Behörde anbringen.

    Ein Termin kann einen weiteren Besuch erfordern, wenn Unterlagen fehlen oder technische Fragen offen sind. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen solltest Du rechtzeitig mit Bank oder Leasinggeber klären, wie die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Behörde gelangt.

    Kannst Du Dein Fahrzeug online zulassen?

    Viele Zulassungsvorgänge sind über i-Kfz möglich. Nutze das Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde und prüfe, ob Dein konkreter Vorgang dort angeboten wird.

    Je nach Antrag benötigst Du insbesondere:

    • Einen unterstützten elektronischen Identitätsnachweis, etwa die aktivierte Online-Ausweisfunktion mit PIN.
    • Die für den Vorgang erforderlichen Sicherheitscodes auf Fahrzeugpapieren und gegebenenfalls Stempelplaketten.
    • eVB, Bankdaten für die Kfz-Steuer und einen elektronisch überprüfbaren HU-Nachweis, soweit erforderlich.
    • Eine unterstützte Online-Bezahlmöglichkeit.

    Lege Sicherheitscodes erst frei, wenn das Portal Dich dazu auffordert. Dadurch können Dokumente oder Plaketten entwertet werden. Die Informationen des Bundesverkehrsministeriums zu i-Kfz erklären die Voraussetzungen.

    Ein abgesendeter Antrag allein erlaubt noch keine Fahrt. Ist die sofortige Nutzung zugelassen, musst Du den entsprechenden Bescheid und vorläufigen Zulassungsnachweis nach den Vorgaben des Verfahrens verwenden.

    Was kostet die Fahrzeugzulassung?

    Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Vorgang und möglichen Zusatzleistungen. Die Herstellung der Kennzeichenschilder wird separat bezahlt. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer.

    Als Beispiel nennt Berlin für die gewöhnliche Erstzulassung vor Ort mindestens 30,60 € und online 22,22 €. Je nach Fall können die Gebühren höher ausfallen. Diese Beträge sind kein bundesweiter Gesamtpreis einschließlich Schildern.

    Für eine neu zugeteilte Wunschkombination fallen zusätzlich 10,20 € an. Bei vorheriger Reservierung kommen 2,60 € hinzu, insgesamt also 12,80 € amtliche Gebühren. Mögliche private Servicekosten sind davon zu unterscheiden.

    Welche zusätzlichen Nachweise brauchen besondere Zulassungen?

    • H-Kennzeichen: Für die Oldtimerzulassung ist das entsprechende Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Eine spezielle Oldtimerversicherung ist keine allgemeine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung. Mehr zum H-Kennzeichen.
    • E-Kennzeichen: Die Berechtigung muss aus den Fahrzeugdaten oder geeigneten Nachweisen hervorgehen. Mehr zum E-Kennzeichen.
    • Saisonkennzeichen: Der gewünschte Betriebszeitraum muss mit dem Versicherungsnachweis zusammenpassen. Mehr zum Saisonkennzeichen.
    • Firmen oder Vereine: Je nach Rechtsform sind Registerauszüge, Angaben zur Vertretungsberechtigung und weitere Identitätsnachweise erforderlich.

    Bei Importen, technischen Umbauten, fehlenden Papieren oder einem Erbfall kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen. Kläre solche Fälle vor der Bestellung neuer Schilder.

    Häufige Fragen zur Fahrzeugzulassung

    Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle?

    Nein. Du kannst grundsätzlich eine Person oder einen Zulassungsdienst bevollmächtigen. Benötigt werden die schriftliche Vollmacht und die verlangten Identitätsnachweise von Dir und der bevollmächtigten Person. Verwende das Formular Deiner Behörde, damit erforderliche Erklärungen enthalten sind.

    Brauche ich einen Kaufvertrag und einen separaten AU-Nachweis?

    Nicht pauschal. Ein Kaufvertrag kann etwa bei Importen oder zur Klärung der Verfügungsberechtigung erforderlich sein. Bei einer gewöhnlichen Umschreibung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs gehört er nicht automatisch zur Standardliste. Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU; ein separater AU-Nachweis wird nicht generell zusätzlich verlangt.

    Beweist der Fahrzeugbrief, dass mir das Auto gehört?

    Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein abschließender Eigentumsnachweis. Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein, beispielsweise bei Leasing oder Finanzierung. Bewahre Kaufvertrag und andere Erwerbsnachweise deshalb ebenfalls auf.

    Wunschkennzeichen vor der Zulassung prüfen

    Wenn Du eine eigene Kombination möchtest, kannst Du hier die Verfügbarkeit prüfen und die Reservierung beauftragen. Halte die Reservierungsbestätigung für Deinen Zulassungsvorgang bereit.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).