Kennzeichen nach der Abmeldung behalten: Was musst Du tun?
Du kannst Dein bisheriges Kennzeichen bei der Abmeldung für eine spätere Verwendung reservieren lassen. Entscheidend ist, ob Du dasselbe Fahrzeug wieder zulassen oder die Kombination für ein anderes Fahrzeug verwenden möchtest. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Bei der Abmeldung ausdrücklich angeben: Eine Reservierung erfolgt nicht automatisch. Nenne den vorgesehenen Verwendungszweck und bewahre die schriftliche oder elektronische Bestätigung mit der Reservierungsfrist auf.
Dasselbe Fahrzeug wieder zulassen oder Kennzeichen wechseln?
| Dein Vorhaben | Was gilt? |
|---|---|
| Dasselbe Fahrzeug später wieder zulassen | Reservierung nach § 16 Absatz 1 FZV für längstens zwölf Monate ab der Abmeldung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen |
| Kombination auf einem anderen Fahrzeug verwenden | Gesondertes Verfahren der zuständigen Zulassungsbehörde; Frist und Verfügbarkeit vor der Abmeldung klären |
| Mit zugelassenem Fahrzeug umziehen | Kennzeichenmitnahme ist grundsätzlich möglich; Halterdaten müssen trotzdem geändert werden |
| Zugelassenes Fahrzeug verkaufen | Der Käufer kann das Kennzeichen grundsätzlich weiterführen; die Umschreibung bleibt erforderlich |
Die Reservierung einer Kombination ersetzt weder die Abmeldung noch die spätere Zulassung. Auch vorhandene Schilder allein sichern Dir die Kombination nicht.
So reservierst Du das Kennzeichen bei der Abmeldung
- Verwendungszweck klären: Soll das Schild wieder an dasselbe Fahrzeug oder an einen anderen Wagen?
- Behördenverfahren prüfen: Frage Deine zuständige Zulassungsstelle, wie die gewünschte Reservierung erfolgt.
- Reservierung beantragen: Gib Deinen Wunsch beim Abmeldetermin beziehungsweise im dafür vorgesehenen Feld des Online-Verfahrens an.
- Bestätigung kontrollieren: Prüfe Kombination, Name, Verwendungszweck und Ablaufdatum. Sichere die Bestätigung für die spätere Zulassung.
Ein gewöhnliches Wunschkennzeichenformular zeigt Deine noch zugeteilte Kombination häufig als nicht verfügbar an. Versuche daher nicht, die bestehende Zuteilung durch eine neue Online-Reservierung zu ersetzen.
Welche Unterlagen brauchst Du?
Für eine gewöhnliche Abmeldung vor Ort sind insbesondere Teil I, der Fahrzeugschein, und die abgestempelten Kennzeichenschilder erforderlich. Teil II, der Fahrzeugbrief, ist dafür grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Bei alten Fahrzeugpapieren, fehlenden Unterlagen oder einer Verwertung gelten zusätzliche Anforderungen.
Für die Online-Abmeldung werden unter anderem die Sicherheitscodes aus Teil I und den Stempelplaketten benötigt. Folge beim Freilegen den Anweisungen des Verfahrens.
Für die spätere Wiederzulassung brauchst Du weitere Nachweise, etwa Versicherungsschutz und gegebenenfalls eine gültige HU. Eine Übersicht findest Du unter Fahrzeug zulassen: benötigte Unterlagen.
Häufige Fragen zur Kennzeichen-Mitnahme
Kannst Du die Kombination für ein anderes Auto reservieren?
Das ist je nach Behördenverfahren möglich. Die zwölfmonatige Reservierung für dasselbe Fahrzeug ist dafür aber nicht automatisch geeignet. Kläre den Fahrzeugwechsel möglichst vor der Abmeldung.
Beispiel Berlin: Bei der Zulassungsbehörde vor Ort kann die bisherige Kombination im Rahmen der Abmeldung für ein anderes Fahrzeug bis zu drei Monate reserviert werden. Im Bürgeramt und bei der Online-Abmeldung ist diese unmittelbare Reservierung für einen Fahrzeugwechsel nicht möglich. Eine anschließende Online-Reservierung ist dort erst nach vier Tagen vorgesehen.
Das ist ein örtliches Verfahren, keine bundesweite Vier-Tage-Regel. Verlass Dich auf die Auskunft und Bestätigung Deiner Behörde.
Wie lange bleibt die Reservierung gültig?
Für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs nennt § 16 Absatz 1 FZV längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Für andere Reservierungen gelten die örtlichen Fristen. Maßgeblich ist Deine Bestätigung.
Eine Verlängerung ist nicht überall möglich. Berlin verlängert beispielsweise gewöhnliche Wunschkennzeichenreservierungen nicht. Prüfe die Frist rechtzeitig; nach ihrem Ablauf ist die Kombination nicht mehr durch Deine Reservierung geschützt.
Bei mitgenommenem Ortskürzel: Wurde das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt und das Fahrzeug dort abgemeldet, gilt die Reservierungsmöglichkeit nach § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV ausdrücklich nicht. Kläre diesen Fall vorab mit der Behörde.
Was kostet die Kennzeichenreservierung?
- Reservierung: Die Gebührenordnung nennt 2,60 € je Erkennungsnummer.
- Wunschkennzeichenzuteilung: Wird zusätzlich ein Wunschkennzeichen zugeteilt, kommen 10,20 € hinzu. Zusammen sind das 12,80 €.
- Abmeldung und Zulassung: Die Gebühren für diese Vorgänge fallen gesondert an.
Für die Reservierung zur Wiederzulassung desselben Fahrzeugs nennt Berlin beispielsweise zusätzlich 2,60 € zur Abmeldegebühr. Die pauschale Aussage „Kennzeichen nach Abmeldung reservieren kostet immer 12,80 Euro“ ist deshalb falsch.
Kannst Du die alten Schilder weiterverwenden?
Ja, wenn die Kombination erneut zugeteilt wird und die Schilder weiterhin vorschriftsmäßig und lesbar sind. Die Behörde muss die erforderlichen Plaketten wieder anbringen beziehungsweise das vorgesehene Zulassungsverfahren abschließen. Eine Reservierungsbestätigung allein erlaubt keine Fahrt.
Beim Verkauf eines zugelassenen Autos ist die Kennzeichenübernahme durch den Käufer grundsätzlich möglich. Ein privater Verkauf der Schilder oder eine Vereinbarung über eine Kombination ersetzt dagegen keine amtliche Zuteilung.
Eine freie Wunschkombination prüfen
Du möchtest eine andere Kombination auswählen? Prüfe hier die Verfügbarkeit und beauftrage die Reservierung. Die Sicherung Deines bisherigen Kennzeichens bei der Abmeldung musst Du im zuständigen Behördenverfahren klären.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).






