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Rotes Kennzeichen

    Was ist ein rotes Kennzeichen?

    Rote Kennzeichen haben rote Schrift und einen roten Rand auf weißem Grund. Sie ermöglichen bestimmte Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht regulär zugelassen sind. Am bekanntesten sind die 06er-Händlerkennzeichen. Daneben gibt es 05er-Prüfkennzeichen und 07er-Kennzeichen für Oldtimer.

    Entscheidend ist der Fahrtzweck

    Ein rotes Kennzeichen ersetzt keine gewöhnliche Zulassung für den Alltag. Berechtigung, Versicherung und vorgeschriebene Aufzeichnungen müssen zur jeweiligen Fahrt passen.

    05, 06 und 07: Welche roten Kennzeichen gibt es?

    Die Varianten roter Kennzeichen im Überblick
    Ziffernbeginn Berechtigte Nutzer Verwendung
    05 Technische Prüfstellen, bestimmte benannte Technische Dienste und anerkannte Überwachungsorganisationen. Prüfungsfahrten im gesetzlichen Rahmen.
    06 Insbesondere zuverlässige Hersteller, Teilehersteller, Händler und Werkstätten; außerdem bestimmte gesetzlich benannte Stellen. Wiederkehrende betriebliche Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie gesetzlich erlaubte ergänzende Fahrten.
    07 Berechtigte Oldtimerhalter, auch Privatpersonen. Oldtimerveranstaltungen einschließlich An- und Abfahrt sowie die weiteren nach § 43 FZV erlaubten Fahrten.

    Die Ziffern stehen am Anfang der Erkennungsnummer hinter dem Ortskürzel. Ein Ausfuhrkennzeichen mit einem roten Datumsfeld ist eine andere Kennzeichenart.

    Welche Fahrten sind mit einem 06er-Kennzeichen erlaubt?

    Die Grundlage ist § 41 FZV. Erfasst sind insbesondere:

    • Prüfungsfahrten: zur Durchführung der vorgesehenen technischen Prüfungen.
    • Probefahrten: etwa zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit durch einen Kaufinteressenten.
    • Überführungsfahrten: zur Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.
    • Notwendige Reparatur- oder Wartungsfahrten sowie notwendige Tank- und Außenreinigungsfahrten anlässlich einer erlaubten Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt.

    Einkäufe, Arbeitswege oder Urlaubsfahrten werden dadurch nicht erlaubt. Auch eine gewerbliche Tätigkeit macht nicht jede Fahrt zu einer zulässigen Händlerfahrt.

    Wie beantragst Du ein rotes Händlerkennzeichen?

    Die zuständige Zulassungsbehörde prüft den betrieblichen Bedarf und Deine Zuverlässigkeit. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der jeder einzelne Registereintrag automatisch zur Ablehnung führt. Entscheidend ist die behördliche Prüfung.

    Je nach Antrag werden insbesondere verlangt:

    • Identitätsnachweis und gegebenenfalls Vollmacht.
    • Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Handelsregisterauszug.
    • Antrag beziehungsweise Begründung der wiederkehrenden betrieblichen Nutzung.
    • Führungszeugnis und gegebenenfalls weitere Registerauskünfte.
    • Ein passender Versicherungsnachweis für rote Kennzeichen.

    Weitere Nachweise können hinzukommen. Berlin verlangt beispielsweise einen Nachweis über mindestens zwei Stellplätze. Prüfe die konkrete Liste bei Deiner Zulassungsstelle. Eine gewöhnliche eVB für eine reguläre Zulassung ist nicht automatisch der passende Nachweis für Händlerkennzeichen.

    Die Zuteilung kann befristet oder widerruflich erfolgen. Maßgeblich sind der Bescheid und seine Auflagen, keine allgemeine einjährige Gültigkeit. Eine normale Wunschkennzeichenreservierung ersetzt diesen Antrag nicht.

    Fahrzeugscheinheft und Fahrtenaufzeichnungen

    Beim 06er-Kennzeichen trägst Du die Fahrzeugdaten vor der ersten Fahrt vollständig und dauerhaft auf einer gesonderten Seite des Fahrzeugscheinheftes ein. Der Fahrer muss das Heft bei jeder Fahrt mitführen.

    Die fortlaufenden Aufzeichnungen erfassen unter anderem Kennzeichen, Datum, Beginn und Ende, Fahrer mit Anschrift, Fahrzeugklasse, Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrtstrecke. Die Angaben sind grundsätzlich vor Fahrtantritt einzutragen; Ende und Strecke dürfen unverzüglich danach ergänzt werden.

    Die Aufzeichnungen sind ein Jahr nach Erstellung aufzubewahren. Die Behörde kann ihre Vorlage verlangen. Fehlerhafte Nutzung oder Dokumentation kann die weitere Zuteilung gefährden.

    Was kostet ein rotes Kennzeichen?

    Verwaltungsgebühr, Schilder und Versicherung werden getrennt berechnet. Die Gebühr hängt vom Antrag ab. Berlin nennt für das 06er-Kennzeichen im günstigsten Fall 51 €; der Betrag kann höher ausfallen.

    Für steuerpflichtige rote Kennzeichen beträgt die jährliche Pauschalsteuer nach § 9 Absatz 4 KraftStG:

    • 46,02 €, wenn das Kennzeichen ausschließlich für Krafträder gilt.
    • 191,73 € in den übrigen Fällen.

    Für die Nutzung ist eine passende Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Kaskoschutz und dessen Umfang vereinbarst Du gesondert. Bei 07er-Kennzeichen können zusätzlich Kosten für die Oldtimerbegutachtung und die Aufnahme der Fahrzeuge anfallen.

    07er-Kennzeichen: Für welche Oldtimerfahrten gilt es?

    Ein rotes 07er-Kennzeichen ist auch für private Halter möglich. Das Fahrzeug muss die Oldtimervoraussetzungen erfüllen; das Mindestalter von grundsätzlich 30 Jahren allein genügt nicht.

    § 43 FZV erlaubt die Teilnahme an Veranstaltungen zur Darstellung von Oldtimern und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts, einschließlich An- und Abfahrt. Hinzu kommen Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten sowie die dort genannten Tank- und Außenreinigungsfahrten.

    Eine beliebige Freizeitfahrt ist damit nicht erlaubt. Das Fahrzeugscheinheft muss mitgeführt werden, und das Kennzeichen darf nur für die dafür erfassten Fahrzeuge verwendet werden.

    Für eine reguläre Oldtimerzulassung ist das H-Kennzeichen die andere Möglichkeit. Es ist nicht auf die Fahrtzwecke des 07er-Kennzeichens beschränkt.

    Häufige Fragen zu roten Kennzeichen

    Darf ich als Privatperson mit einem Händlerkennzeichen fahren?

    Eine ordnungsgemäß organisierte Probefahrt als Kaufinteressent kann zulässig sein. Der Inhaber muss den erlaubten Fahrtzweck, die Dokumentation und den Versicherungsschutz sicherstellen. Daraus folgt kein Recht, sich die Schilder für beliebige private Fahrten auszuleihen. Für eine eigene private Probe- oder Überführungsfahrt kommt gegebenenfalls ein Kurzzeitkennzeichen infrage.

    Braucht ein Fahrzeug mit 06er-Kennzeichen eine gültige HU?

    Für die gesetzlich erlaubte Nutzung nach § 41 FZV findet die HU-Vorschrift des § 29 StVZO keine Anwendung. Das Fahrzeug muss trotzdem verkehrssicher sein. Ein rotes Kennzeichen erlaubt keine Fahrt mit gefährlichen Mängeln.

    Darf ich mit roten Kennzeichen ins Ausland fahren?

    Die Anerkennung ist nicht in jedem Land gesichert. Der ADAC nennt Anerkennungsabkommen für Händlerkennzeichen mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Prüfe vorab alle Ziel- und Transitländer sowie den Versicherungsschutz; eine Anerkennung erweitert die erlaubten Fahrtzwecke nicht.

    Nimm deutsche rote Kennzeichen nicht einfach ins Ausland mit, um sie dort an einem ausländischen Fahrzeug anzubringen und damit nach Deutschland zu fahren. Diese sogenannte Fernzulassung ist keine zulässige Importlösung. Kläre stattdessen ein im Herkunftsland erlaubtes Überführungsverfahren oder einen Fahrzeugtransport.

    Wunschkennzeichen für eine reguläre Zulassung prüfen

    Dieses Formular dient der normalen Wunschkennzeichenreservierung. Rote Händler- und Oldtimerkennzeichen beantragst Du direkt bei der Zulassungsbehörde.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).