Motorrad auf Saisonkennzeichen umstellen: So funktioniert es
Du möchtest Dein Motorrad künftig nur in bestimmten Monaten fahren? Für den Wechsel auf ein Saisonkennzeichen brauchst Du eine passende Versicherungsbestätigung, die Änderung bei der Zulassungsstelle und ein neues Kennzeichenschild. Ähnlich gehst Du vor, wenn Du eine bestehende Motorradsaison verlängern oder verkürzen möchtest.
Das Wichtigste vorab
- Die Saison umfasst zwei bis elf volle, zusammenhängende Monate.
- Deine bisherige Kombination kann grundsätzlich bleiben, wenn sie zum Saisonformat passt.
- Ein neues Schild allein ändert den zugelassenen Zeitraum nicht.
- Außerhalb der Saison brauchst Du einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
In drei Schritten zum Motorrad-Saisonkennzeichen
1. Versicherung abstimmen
Lege Anfangs- und Endmonat fest. Fordere bei Deinem Versicherer eine eVB-Nummer für den gewünschten Saisonzeitraum an und lass Dir den neuen Beitrag bestätigen.
2. Änderung beantragen
Beantrage die Umstellung oder Änderung bei Deiner Zulassungsstelle. Prüfe vorher deren Unterlagenliste und Terminverfahren. Kläre dabei, ob Deine bisherige Kombination auf dem neuen Schild weitergeführt werden kann.
3. Neues Schild verwenden
Bestelle das Schild mit der bestätigten Kombination und den richtigen Monaten. Die Behörde aktualisiert die Fahrzeugpapiere und versieht das Schild mit den erforderlichen Plaketten. Erst die wirksame Änderung erlaubt die Nutzung im neuen Zeitraum.
Welche Unterlagen brauchst Du?
Für ein bereits zugelassenes Motorrad werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB für den gewünschten Saisonzeitraum
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, gegebenenfalls HU-Prüfbericht
- Bisheriges Kennzeichenschild
- Gegebenenfalls Antrag, SEPA-Lastschriftmandat und bei Vertretung eine Vollmacht samt Identitätsnachweisen
Maßgeblich ist die Liste Deiner zuständigen Behörde. Bei finanzierten Motorrädern solltest Du rechtzeitig klären, wie die bei der Bank hinterlegte Zulassungsbescheinigung Teil II bereitgestellt wird.
Saisonzeitraum verlängern oder verkürzen
Du kannst auch einen bestehenden Zeitraum ändern lassen. Aus April bis September kann beispielsweise März bis Oktober werden. Dafür müssen Versicherung, Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschild angepasst werden. Eine Mitteilung an den Versicherer allein genügt nicht.
Die obere Monatszahl auf dem Schild bezeichnet den Beginn, die untere das Ende: 03/10 bedeutet vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober. Der Zeitraum wiederholt sich jährlich. Einzelne zusätzliche Monate außerhalb einer zusammenhängenden Saison kannst Du nicht hinzufügen.
Die Vorgaben zum Betriebszeitraum stehen in § 10 Absatz 3 FZV. Allgemeine Informationen findest Du auch in unserem Ratgeber zum Saisonkennzeichen.
Was kostet die Umstellung?
| Kostenpunkt | Details |
|---|---|
| Zulassungsgebühren | Der Betrag hängt vom konkreten Vorgang ab. Das Serviceportal Berlin nennt für die Beantragung eines Saisonkennzeichens mindestens 30,10 €. Das ist ein örtliches Beispiel, kein bundesweit verbindlicher Endpreis. |
| Neues Kennzeichenschild | Die Kosten kommen hinzu und richten sich nach Anbieter und Ausführung. Prüfe vor der Bestellung Kombination, Format und Monatsangaben. |
| Neue Wunschkombination | Für deren Zuteilung fallen 10,20 € an, bei Vorabreservierung zusätzlich 2,60 €. Diese insgesamt 12,80 € entstehen nicht automatisch bei jeder Saisonänderung. |
Die amtlichen Wunschkennzeichengebühren sind in der Anlage zur GebOSt, Gebührennummern 221 und 230 geregelt. Hinzu können sich Änderungen bei Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer ergeben.
Was ändert sich bei Versicherung und Kfz-Steuer?
Versicherungsbeitrag und Schadenfreiheitsklasse
Eine längere Saison kann den Versicherungsbeitrag erhöhen. Wie stark sich eine Verlängerung, Verkürzung oder Verschiebung auswirkt, hängt vom Tarif ab. Lass Dir deshalb vor der Umstellung ein konkretes Angebot geben.
Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht automatisch durch einen zusätzlichen Saisonmonat. Für die jährliche Besserstufung verlangen viele Versicherer mindestens sechs Monate Versicherungsschutz und einen schadenfreien Verlauf. Entscheidend sind Deine Vertragsbedingungen.
Kfz-Steuer für den Betriebszeitraum
Die Steuer wird für die Saison tageweise mit 1/365 des Jahresbetrags berechnet; ein 29. Februar wird nicht mitgezählt. Die zu entrichtende Steuer wird auf volle Euro abgerundet. Grundlage ist § 11 Absatz 4 und 5 KraftStG. Nach der Umstellung berücksichtigt das Hauptzollamt die geänderten Zulassungsdaten.
Außerhalb der Saison: Fahren und Parken
Mit dem Saisonkennzeichen darfst Du Dein Motorrad außerhalb der eingetragenen Monate grundsätzlich weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort abstellen. Auch eine kurze Ausfahrt bei gutem Wetter ist nicht erlaubt.
Häufig besteht in dieser Zeit eine eingeschränkte Ruheversicherung. Umfang und Abstellbedingungen sind tarifabhängig; vielfach wird eine Garage oder ein umfriedeter Stellplatz verlangt. Die Ruheversicherung erlaubt keine Fahrten außerhalb der Saison. Bei Verstößen können neben Bußgeldern erhebliche versicherungsrechtliche Folgen entstehen.
Fragen zur Umstellung beim Motorrad
Kann ich meine Kennzeichenkombination behalten?
Grundsätzlich ja, wenn die Zulassungsstelle sie weiterführt und sie auf das zulässige Saisonformat passt. Ein neues Schild brauchst Du trotzdem, weil die Monatsangaben ergänzt oder geändert werden müssen. Plaketten darfst Du nicht selbst auf das neue Schild übertragen.
Kann ich auch wieder auf ein Ganzjahreskennzeichen wechseln?
Ja. Stimme den ganzjährigen Versicherungsschutz mit Deinem Versicherer ab und beantrage die Änderung bei der Zulassungsstelle. Du benötigst ein Schild ohne Saisonangabe sowie entsprechend aktualisierte Fahrzeugpapiere.
Was gilt, wenn die HU außerhalb der Saison fällig wird?
Bei einem bereits bestehenden Saisonkennzeichen ist die HU dann im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen. Eine zuvor während der Saison versäumte HU wird dadurch nicht verlängert. Die Regel steht in Anlage VIII Nummer 2.6 StVZO.
Wunschkennzeichen für Dein Motorrad prüfen
Du möchtest bei der Umstellung eine neue Kombination? Prüfe hier Dein Wunschkennzeichen. Den Saisonzeitraum und das passende Motorradformat bestätigst Du mit Deiner Zulassungsstelle. Die Reservierung ersetzt die Änderung der Zulassung nicht.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsstelle oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).





