Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Fahrzeuge, die Du jedes Jahr nur in bestimmten Monaten nutzt. Du legst den Betriebszeitraum bei der Zulassung fest. Er wiederholt sich jährlich, ohne dass Du das Fahrzeug zum Saisonbeginn neu anmelden oder am Saisonende abmelden musst.
Auf einen Blick
- Die Saison umfasst zwei bis elf volle, zusammenhängende Monate.
- Die Kfz-Steuer fällt für den festgelegten Betriebszeitraum an.
- Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Deinem Saisonvertrag.
- Außerhalb der Saison brauchst Du einen geeigneten privaten Stellplatz.
Zeitraum: So liest Du die Monatsangaben
Rechts auf dem Schild stehen zwei Monatszahlen übereinander. Die obere nennt den Beginn, die untere das Ende der Saison. 04–10 bedeutet: Du darfst das Fahrzeug vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober nutzen.
Einzelne Tage oder getrennte Zeitblöcke lassen sich nicht auswählen. Der festgelegte Zeitraum gilt jedes Jahr erneut, bis Du ihn behördlich ändern lässt. Die Grundlage ist § 10 Absatz 3 FZV.
Vorteile und Einschränkungen
- Keine jährlichen Zulassungstermine: Die wiederholte An- und Abmeldung entfällt.
- Geringere laufende Kosten möglich: Steuer und Saisonversicherung können günstiger sein als eine ganzjährige Nutzung.
- Fester Nutzungszeitraum: Für eine Fahrt außerhalb der Saison reicht es nicht, dass das Wetter gerade gut ist.
- Abstellplatz erforderlich: Kosten für eine Garage oder einen geeigneten Stellplatz gehören in Deine Rechnung.
Vergleiche die laufende Ersparnis mit den einmaligen Umstellungskosten und möglichen Stellplatzkosten. Brauchst Du das Fahrzeug auch außerhalb der geplanten Monate, kann die ganzjährige Zulassung besser passen.
Was kostet ein Saisonkennzeichen?
Die Gesamtkosten bestehen aus dem Zulassungsvorgang, den Schildern sowie Steuer und Versicherung. Ein einheitlicher Gesamtpreis lässt sich deshalb nicht nennen.
| Kostenpunkt | Was fällt an? |
|---|---|
| Zulassungsbehörde | Gebühr nach dem konkreten Vorgang. Berlin nennt für den Saisonkennzeichen-Antrag im günstigsten Fall 30,10 €; der Betrag kann höher ausfallen. |
| Kennzeichenschilder | Separate Herstellungskosten. Bei einer Umstellung müssen die Saisonmonate auf den neuen Schildern stehen. |
| Wunschkennzeichen, falls neu zugeteilt | 10,20 € für die gewünschte Kombination; bei vorheriger Reservierung zusätzlich 2,60 €, zusammen 12,80 € amtliche Gebühren. |
| Kfz-Steuer | Für den festgelegten Betriebszeitraum. Die zeitanteilige Berechnung erfolgt tageweise. |
| Versicherung | Nach Tarif, Fahrzeug und Saisonlänge. Eine halb so lange Saison bedeutet nicht zwingend den halben Jahresbeitrag. |
Die Steuer hängt vom Fahrzeug und den gesetzlichen Regeln ab, nicht von einem örtlichen Steuersatz. Maßgeblich ist Dein Steuerbescheid. Die Berechnung für kürzere Zeiträume regelt § 11 KraftStG.
Versicherung und Ruhezeit
Für den Betriebszeitraum brauchst Du den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kannst Du nach Bedarf ergänzen. Angebote lassen sich über unseren Beitrag zur eVB-Nummer und zum Versicherungsvergleich prüfen.
Außerhalb der Saison besteht je nach Vertrag eine häufig beitragsfreie Ruheversicherung. Ihr Umfang ist begrenzt. Bei vereinbarter Teilkasko kann beispielsweise Diebstahlschutz fortbestehen. Daraus ergibt sich keine Erlaubnis für Fahrten.
Prüfe die Abstellbedingungen: Versicherer können eine Garage oder ein umfriedetes Grundstück verlangen. Ein beliebiger privater Stellplatz genügt dann nicht.
Was gilt für die Schadenfreiheitsklasse?
Viele Versicherer verlangen mindestens sechs Monate Saison, damit ein schadenfreies Jahr für eine bessere Einstufung zählt. Das ist eine Vertragsregel, keine gesetzliche Vorgabe von pauschal 180 Tagen. Lass Dir die Bedingungen für Deinen Tarif bestätigen.
Außerhalb der Saison fahren oder parken?
Im gewöhnlichen Gebrauch ist beides auf öffentlichen Straßen unzulässig. Das Fahrzeug bleibt zugelassen, darf dort aber außerhalb seines Betriebszeitraums weder gefahren noch abgestellt werden. Plane daher den Wechsel auf den privaten Stellplatz rechtzeitig.
Es bestehen eng begrenzte gesetzliche Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit der Außerbetriebsetzung. Sie erlauben keine privaten Ausflüge. Kläre einen solchen Einzelfall vorab mit Zulassungsstelle und Versicherer.
Saisonkennzeichen beantragen oder Zeitraum ändern
- Monate festlegen: Berücksichtige Deine tatsächliche Nutzung, den Stellplatz und die Versicherungsbedingungen.
- Versicherer informieren: Fordere eine passende eVB mit dem vorgesehenen Saisonzeitraum an.
- Unterlagen vorbereiten: Benötigt werden regelmäßig Ausweis, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, der erforderliche HU-Nachweis und gegebenenfalls bisherige Schilder sowie ein SEPA-Mandat.
- Behördliche Änderung und Schilder abstimmen: Lass Kombination und Format bestätigen und die neuen Schilder abstempeln.
Die genaue Unterlagenliste erfährst Du bei Deiner Zulassungsstelle. Eine Verlängerung der Saison erfordert eine förmliche Änderung und neue Schilder mit den passenden Monatsangaben. Bis dahin gilt der bisherige Zeitraum.
Informationen zur Bestellung findest Du auf unserer Seite zu Saisonkennzeichen. Eine Wunschkombination ist möglich, wenn sie verfügbar ist und auf das zulässige Format passt.
Weitere Fragen zum Saisonkennzeichen
Was passiert, wenn die HU außerhalb der Saison fällig wird?
Dann muss die Hauptuntersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt werden. Beginnt Deine Saison im April und wäre die HU im Februar fällig, musst Du sie im April nachholen. Ein HU-Termin allein erlaubt keine Fahrt während der Saisonpause. Das Fahrzeug muss bei jeder Fahrt verkehrssicher sein.
Kann ich H- oder E-Kennzeichen mit einer Saison kombinieren?
Ja. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du ein H- oder E-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum kombinieren. Zusatzbuchstabe und Monatsangaben brauchen Platz auf dem Schild. Prüfe deshalb vor der Bestellung, ob Deine gewünschte Kombination passt. Mehr erfährst Du zum H-Saisonkennzeichen und zum E-Kennzeichen.
Gibt es Saisonkennzeichen auch für Wohnwagen oder gewerbliche Fahrzeuge?
Ja, auch Wohnwagen-Anhänger können ein Saisonkennzeichen erhalten. Lkw, Kleintransporter oder eine gewerbliche Nutzung sind nicht pauschal ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug nur während der festgelegten Saison benötigt wird und die Voraussetzungen der jeweiligen Zulassung erfüllt.
Wunschkennzeichen für die Saison prüfen
Prüfe Deine gewünschte Kombination und beauftrage die Reservierung. Stimme den Saisonzeitraum und das Schildformat vor der Bestellung ab.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Quellen: § 10 FZV; § 11 KraftStG; Serviceportal Berlin: Saisonkennzeichen beantragen; ADAC: Saisonkennzeichen; Allianz Direct: Saison- und Ruheversicherung; HUK-COBURG: HU bei Saisonkennzeichen. Stand: 13. Oktober 2026.
Passende Ratgeber-Themen






