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Verlust des Kennzeichens – was jetzt?

    Kennzeichen verloren oder gestohlen: Was musst Du tun?

    Fehlt ein vorgeschriebenes Kennzeichenschild, darfst Du in Deutschland nicht einfach weiterfahren. Melde den Verlust der Zulassungsstelle und einen Diebstahl zusätzlich der Polizei. Die Behörde teilt Deinem Fahrzeug eine neue Kennzeichenkombination zu und sperrt die bisherige.

    Die nächsten Schritte

    1. Fahrt unterbrechen und feststellen, ob ein oder beide Schilder fehlen.
    2. Bei Diebstahl oder Diebstahlsverdacht die Polizei informieren.
    3. Die zuständige Zulassungsstelle kontaktieren und die benötigten Unterlagen klären.
    4. Neue Kombination zuteilen lassen, Schilder anfertigen und abstempeln lassen.
    5. Die neue Kombination Deiner Versicherung mitteilen und kennzeichengebundene Nachweise aktualisieren.
    Leere Kennzeichenhalterung am Heck eines Autos nach dem Verlust des Kennzeichenschilds
    KI-generierte Illustration einer leeren Kennzeichenhalterung.

    Verlust oder Diebstahl: Wen musst Du informieren?

    Bei einem Diebstahl erstattest Du möglichst schnell Anzeige bei der Polizei. Bewahre die Anzeigenbestätigung und das Aktenzeichen auf. Notiere, wann und wo Du das Fehlen bemerkt hast, und dokumentiere gegebenenfalls Schäden an Halterung oder Fahrzeug.

    Bei einem Verlust ohne Hinweise auf Diebstahl ist die Zulassungsstelle Dein Ansprechpartner für die neue Kombination. Sie kann eine Erklärung zum Verlust oder eine Versicherung an Eides statt verlangen. Eine Polizeianzeige ist daher nicht pauschal für jeden Verlustfall derselbe Verfahrensschritt.

    Kontaktdaten findest Du in unserer Übersicht der Zulassungsstellen. Informiere auch Deine Kfz-Versicherung über den Vorgang und anschließend über die neue Kombination.

    Welche Unterlagen brauchst Du für neue Kennzeichen?

    Für die Änderung der Kennzeichenkombination werden üblicherweise benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit dem erforderlichen Adressnachweis.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, soweit erforderlich.
    • Das verbliebene Kennzeichenschild, falls nur eines fehlt.
    • Bei Diebstahl die polizeiliche Anzeigenbestätigung.
    • Bei Verlust die von der Behörde verlangte Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung.
    • Bei Vertretung die erforderliche Vollmacht und Ausweisdokumente.

    Eine Vertretung ist nicht in jedem Verlustverfahren möglich. Muss eine eidesstattliche Versicherung persönlich abgegeben werden, kann eine Vollmacht allein nicht ausreichen. Frage außerdem nach, ob Deine Behörde eine neue eVB-Nummer verlangt.

    Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann Teil II bei der Bank oder Leasinggesellschaft liegen. Kläre rechtzeitig, wie das Dokument für die Bearbeitung zur Behörde gelangt.

    Was kosten neue Kennzeichen nach einem Verlust?

    Es gibt keinen einheitlichen Gesamtpreis einschließlich Schildern. Kosten entstehen für die behördliche Umkennzeichnung und Änderung der Fahrzeugpapiere sowie für die neuen Schilder. Eine erforderliche eidesstattliche Versicherung und eine gewünschte neue Wunschkombination können zusätzliche Gebühren verursachen.

    Beispiel Berlin: Das Serviceportal Berlin nennt im günstigsten Fall 31,20 € Verwaltungsgebühr. Je nach Antrag kann sie höher ausfallen. Die Schilderherstellung ist nicht enthalten.

    Übernimmt die Versicherung die Kosten?

    Eine Kostenübernahme ist nicht allein deshalb garantiert, weil Du Teilkasko oder Vollkasko hast. Frage nach, ob Dein Tarif den konkreten Fall und welche Positionen er abdeckt. Berücksichtige eine mögliche Selbstbeteiligung und bewahre Rechnungen sowie die Anzeigenbestätigung auf.

    Nach der Umkennzeichnung muss auch eine vorhandene Umweltplakette zur neuen Kombination passen. Prüfe außerdem, ob Du etwa Bewohnerparkausweis, Mautregistrierungen oder andere kennzeichengebundene Berechtigungen ändern musst.

    Häufige Fragen zu Kennzeichenverlust und Diebstahl

    Darfst Du ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

    Nein. Der geplante Behördentermin erlaubt keine Fahrt mit einem fehlenden Schild. Das gilt auch dann, wenn beim Auto nur das vordere oder nur das hintere Kennzeichen fehlt. Ein Pappschild oder ein Ausdruck ersetzt kein vorschriftsmäßiges Kennzeichenschild.

    Die Ausnahme für bestimmte Fahrten mit ungestempelten Schildern nach § 12 Absatz 4 FZV setzt vorhandene Kennzeichenschilder und weitere Voraussetzungen voraus. Sie ist keine allgemeine Erlaubnis für Fahrten nach Kennzeichenverlust.

    Erledige den Behördentermin ohne das Fahrzeug, sofern keine Vorführung verlangt wird. Falls das Fahrzeug bewegt werden muss, kläre mit Pannenhilfe oder Zulassungsstelle eine zulässige Transportlösung.

    Bekommst Du dieselbe Kennzeichenkombination zurück?

    Bei Verlust oder Diebstahl wird das Fahrzeug auf eine andere Kombination umgekennzeichnet. Auch wenn nur ein Schild fehlt, reicht es daher nicht, einfach ein neues Schild mit der bisherigen Beschriftung zu bestellen.

    Das alte Kennzeichen wird zur Vermeidung von Missbrauch gesperrt. Das Hamburger Serviceportal nennt dafür beispielsweise eine Sperre von zehn Jahren. Die konkrete Sperrfrist erfährst Du bei Deiner Behörde.

    Was gilt, wenn das alte Schild wieder auftaucht?

    Informiere Zulassungsstelle und gegebenenfalls Polizei. Montiere ein als verloren oder gestohlen gemeldetes Schild nicht eigenständig wieder am Fahrzeug. Nach erfolgter Umkennzeichnung gehört die alte Kombination nicht mehr zur aktuellen Zulassung.

    Was ist bei einem beschädigten Schild anders?

    Ist das Schild noch vorhanden und lediglich unleserlich oder beschädigt, kann ein Ersatz unter Beibehaltung der Kombination möglich sein. Kläre die Abstempelung mit der Behörde. Amtliche Plaketten darfst Du nicht selbst auf ein neues Schild übertragen.

    Was tun bei Kennzeichenverlust im Ausland?

    Melde den Vorfall der örtlichen Polizei und lass Dir eine Bestätigung geben. Kontaktiere Deine Pannenhilfe oder Deinen Versicherer sowie die deutsche Zulassungsstelle. Die Meldung bei der Polizei ersetzt weder das fehlende Schild noch eine Erlaubnis zur Weiterfahrt.

    Die Vorschriften des Aufenthalts- und der Transitländer sind zu beachten. Kläre vor jeder weiteren Fahrt, welche Lösung zulässig ist. Ein Transport kann erforderlich werden; ein selbst angefertigtes Ersatzschild ist keine verlässliche Rückreiselösung.

    Rechtsgrundlage und behördliche Verfahrensbeispiele geprüft am 14. Oktober 2026.

    Neue Wunschkombination prüfen

    Für die Umkennzeichnung kannst Du eine andere verfügbare Wunschkombination auswählen. Kläre den Ablauf mit Deiner Zulassungsstelle. Die Prüfung oder Reservierung hebt die Sperre des bisherigen Kennzeichens nicht auf.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).