Was ist ein Wechselkennzeichen?
Mit einem Wechselkennzeichen kannst Du zwei Fahrzeuge abwechselnd nutzen. Beide werden auf denselben Halter zugelassen. Ihre Kennzeichen unterscheiden sich in der letzten Ziffer; den gemeinsamen Kennzeichenteil steckst Du jeweils an das Fahrzeug, das Du nutzen möchtest.
Nur ein Fahrzeug darf gleichzeitig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt für das Fahren und das Abstellen. Das zweite Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen braucht einen nicht öffentlichen Stellplatz, beispielsweise in einer Garage.
Welche Fahrzeuge können ein Wechselkennzeichen bekommen?
Nach § 9 Absatz 2 FZV müssen beide Fahrzeuge derselben zugelassenen Fahrzeugklasse angehören. Außerdem müssen Anzahl und Abmessungen der Kennzeichenschilder übereinstimmen.
| Fahrzeugklasse | Zulässige Fahrzeuge | Beispiel für ein Fahrzeugpaar |
|---|---|---|
| M1 | Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz | Zwei Pkw oder ein Pkw und ein als M1 eingestuftes Wohnmobil |
| L | Unter anderem Motorräder, Trikes und Quads, sofern sie entsprechend eingestuft sind | Zwei Motorräder |
| O1 | Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg | Zwei leichte Anhänger |
Ein Auto und ein Motorrad können sich kein Wechselkennzeichen teilen. Welche Klasse Dein Fahrzeug hat, steht in Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wie ist das Wechselkennzeichen aufgebaut?
- Gemeinsamer Teil: Er enthält das Ortskürzel und die Erkennungsnummer bis auf die letzte Ziffer. Hier sitzen die Stempelplakette und die kleine Kennzeichnung „W“.
- Fahrzeugbezogener Teil: Er bleibt am jeweiligen Fahrzeug und trägt die letzte Ziffer. Die HU-Plakette sitzt auf diesem Teil des hinteren Kennzeichens.
Bei einem Pkw musst Du den gemeinsamen Teil vorn und hinten wechseln. Vor der Fahrt müssen beide Schilder vollständig und sicher befestigt sein.
Beispielsweise ergeben ein gemeinsamer Teil „B AB 12“ und die fahrzeugbezogenen Ziffern „1“ und „2“ die vollständigen Kennzeichen „B AB 121“ und „B AB 122“. Jedes Fahrzeug hat damit eine eigene vollständige Kennzeichenkombination.
Was gilt für Versicherung und Kfz-Steuer?
Beide Fahrzeuge brauchen den erforderlichen Versicherungsschutz. Dass immer nur eines gefahren wird, ersetzt die Versicherung des anderen nicht. Für die Zulassung benötigst Du zwei eVB-Nummern, die der Versicherer für die Verwendung mit Wechselkennzeichen freigegeben haben.
Ein günstigerer Tarif ist möglich, aber nicht garantiert. Vergleiche die Jahresbeiträge mit zwei normalen Zulassungen. Frage auch nach dem Schutz des abgestellten Fahrzeugs gegen Diebstahl oder andere Schäden.
Das Wechselkennzeichen bringt keine eigene Kfz-Steuerermäßigung. Jedes Fahrzeug wird nach den für es geltenden Regeln besteuert. Eine unabhängig bestehende Steuerbefreiung, etwa bei einem berechtigten Elektrofahrzeug, ist davon zu unterscheiden.
Wann lohnt sich ein Wechselkennzeichen?
Es kommt vor allem infrage, wenn Du regelmäßig zwischen zwei passenden Fahrzeugen wechselst und für das ungenutzte Fahrzeug einen privaten Stellplatz hast. Eine Ersparnis hängt vom konkreten Versicherungsangebot und den Zulassungskosten ab. Nutzt Du Dein Cabrio oder Motorrad nur in bestimmten Monaten, vergleiche die Kosten auch mit einem Saisonkennzeichen. Ein Wechselkennzeichen selbst darf nicht als Saison-, rotes, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.
Häufige Fragen zum Wechselkennzeichen
Was kostet ein Wechselkennzeichen?
Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob Du Fahrzeuge erstmals zulässt, ummeldest oder bestehende Kennzeichen änderst. Hinzu kommen die passenden mehrteiligen Schilder.
Die Zulassungsbehörde Berlin nennt für das Wechselkennzeichen 6 Euro zusätzlich zu den weiteren Zulassungsgebühren. Das ist kein Gesamtpreis für die Zulassung beider Fahrzeuge. Kosten für Schilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen kommen hinzu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für zwei bereits zugelassene Fahrzeuge werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II für beide Fahrzeuge.
- Je Fahrzeug eine für Wechselkennzeichen geeignete eVB-Nummer.
- Nachweise der gültigen Hauptuntersuchung, soweit erforderlich.
- Bisherige Kennzeichenschilder und die erforderlichen SEPA-Mandate.
- Bei Vertretung eine Vollmacht und die erforderlichen Ausweisdokumente.
Sind H- und E-Kennzeichen mit Wechselkennzeichen möglich?
Ja. Ein Wechselkennzeichen kann als H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ausgeführt werden. Der Zusatz steht auf dem fahrzeugbezogenen Teil. Die Voraussetzungen müssen für das betreffende Fahrzeug erfüllt sein.
Auch ein Elektroauto und ein Verbrenner können ein Fahrzeugpaar bilden, wenn Fahrzeugklasse und Kennzeichenform zusammenpassen.
Wie funktioniert die Umweltplakette beim Wechselkennzeichen?
Für ein plakettenpflichtiges Fahrzeug benötigst Du eine eigene Umweltplakette. Eingetragen wird dessen vollständiges Kennzeichen einschließlich der letzten Ziffer. Die Plakette bleibt an seiner Windschutzscheibe.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Fahrzeuge mit einer E-Kennzeichnung nach § 11 FZV sind von der Plakettenpflicht ausgenommen; Motorräder ebenso.
Welche Folgen hat ein unvollständiges Wechselkennzeichen?
Der Bußgeldkatalog sieht folgende Regelsätze vor:
- 40 Euro Verwarnungsgeld: Abstellen auf einer öffentlichen Straße ohne oder mit unvollständigem Wechselkennzeichen.
- 50 Euro Verwarnungsgeld: Inbetriebnahme auf einer öffentlichen Straße ohne oder mit unvollständigem Wechselkennzeichen.
Kannst Du ein Wunschkennzeichen dafür reservieren?
Eine Wunschkombination ist grundsätzlich möglich. Wegen der geteilten Schilder und der unterschiedlichen Endziffern musst Du sie mit der Zulassungsbehörde abstimmen. Eine gewöhnliche Online-Reservierung lässt sich nicht automatisch für ein Wechselkennzeichen verwenden; manche Behörden bieten dafür keine Online-Reservierung an.
Kläre zuerst die beiden vollständigen Kennzeichen und die Schildform. Bestelle die mehrteiligen Schilder erst, wenn die Zuteilung mit der Behörde abgestimmt ist.
Wunschkennzeichen für eine reguläre Zulassung prüfen
Wenn Du Dich für getrennte Kennzeichen entscheidest, kannst Du hier eine Wunschkombination prüfen. Die Beantragung eines Wechselkennzeichens erfolgt bei der Zulassungsbehörde.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de is keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).






