Saisonkennzeichen: Zeitraum, Kosten & Zulassung
Das Saisonkennzeichen ist die perfekte und kostensparende Lösung für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden – wie beispielsweise Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile. Das zuständige Straßenverkehrsamt teilt diese Nummernschilder für einen vorher fest definierten Betriebszeitraum zu.
Rechtliche Basis ist § 9 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Durch die saisonale Zulassung zahlst Du Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge nur anteilig für die Monate, in denen das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist, und sparst Dir den jährlichen Gang zur Zulassungstelle für An- und Abmeldung.
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Achtung: Der eingeprägte Saisonzeitraum (z. B. 04/10) benötigt am rechten Rand Platz.
Daher darf Deine Wunschkombination meist maximal 7 Zeichen (inkl. Ortskürzel) lang sein!
Die 3 wichtigsten Fakten zum Saisonkennzeichen
Bevor Du Dich für eine saisonale Zulassung entscheidest, solltest Du diese rechtlichen Vorgaben und Bedingungen kennen:
1. Der Zulassungszeitraum
Der Gesetzgeber gibt klare Grenzen für den Zeitraum vor:
- Mindestens zwei Monate und maximal elf Monate.
- Der Zeitraum muss immer volle Kalendermonate umfassen.
- Die Gültigkeit beginnt am ersten Tag des Startmonats und endet am letzten Tag des Endmonats (z. B. 04/10 = 1. April bis 31. Oktober).
2. Der finanzielle Vorteil
Die saisonale Zulassung schont den Geldbeutel erheblich:
- Kfz-Steuer: Das Hauptzollamt berechnet die Steuer tagesgenau nur für den eingeprägten Zulassungszeitraum.
- Versicherung: Auch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung wird nur anteilig berechnet.
- Du sparst Dir die Gebühren für ständige An- und Abmeldungen.
3. Absolute Ruhezeit
Was außerhalb der Saison passiert, ist streng geregelt:
- Kein Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr.
- Absolutes Fahrverbot (auch für kurze Überführungs- oder Werkstattfahrten).
- Parkverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
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Expertenwissen: Parken und Ruheversicherung
Ordnungswidrigkeit: Das Parken im öffentlichen Raum
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein abgemeldetes oder außerhalb der Saison befindliches Fahrzeug am Straßenrand geparkt werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums (z. B. im Dezember bei einem 04/10 Kennzeichen) auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 40 Euro Bußgeld, ggf. Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall das kostenpflichtige Abschleppen durch das Ordnungsamt. Das Fahrzeug muss zwingend auf einem befriedeten Privatgrundstück (Garage, Carport, privater Stellplatz) abgestellt werden.
Die beitragsfreie Ruheversicherung greift automatisch
Außerhalb der Saison ruht der reguläre Kfz-Versicherungsschutz nicht komplett. Solange das Fahrzeug sicher auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, greift die sogenannte Ruheversicherung. Diese deckt beitragsfrei das Risiko ab, falls das Fahrzeug auf dem Privatgrundstück beschädigt (z. B. durch Feuer oder Unwetter) oder gestohlen wird – vorausgesetzt, es bestand in der Saison eine entsprechende Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
FAQ: Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen
Darf ich außerhalb der Saison zum TÜV (HU) fahren?
Nein. Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.) außerhalb des eingeprägten Zeitraums sind mit dem Saisonkennzeichen strengstens untersagt, da keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besteht.
Fällt der reguläre HU-Termin genau in die Ruhezeit Deines Fahrzeugs (z. B. im Januar bei Saison 04/10), musst Du die Untersuchung zwingend im ersten Monat der neuen Saison (hier: im April) nachholen.
Du darfst dann auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren.
Kann ich den Saisonzeitraum nachträglich ändern lassen?
Ja, eine Änderung oder Verlängerung des Zeitraums (z. B. von 04/09 auf 03/10) ist jederzeit möglich, erfordert aber einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Dort muss der neue Betriebszeitraum offiziell in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden. Zudem benötigst Du eine neue eVB-Nummer Deiner Versicherung für den geänderten Zeitraum und musst Dir neue Nummernschilder mit den korrekten Monatszahlen prägen lassen, die dann neu gesiegelt werden.
Was kostet ein Saisonkennzeichen?
Die Ummeldung eines bestehenden Fahrzeugs auf ein Saisonkennzeichen kostet bei der Zulassungsstelle in der Regel zwischen 27 und 30 Euro an Verwaltungsgebühren.
Meldest Du ein Fahrzeug ohnehin komplett neu an, sind die Gebühren identisch zur Standard-Zulassung.
Hinzu kommen die Kosten für das eventuelle Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und die Kosten für die physischen Nummernschilder, die Du bei uns online extrem günstig mitbestellen kannst.
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