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Übersicht aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Kfz-Kennzeichen in Deutschland: Alles was Du wissen musst

Das Kraftfahrzeugkennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, wird von dem örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt für jedes Fahrzeug individuell vergeben. Es dient als amtliche Zulassungsbescheinigung für den öffentlichen Straßenverkehr.

Gemäß § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) setzt es sich aus zwei Teilen zusammen: dem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und der Erkennungsnummer. Ein reguläres Kennzeichen darf dabei maximal acht Stellen umfassen.

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Expertenwissen: Wie muss ein Kfz-Kennzeichen aussehen?

Zertifizierung nach DIN 74069

Reguläre Kfz-Schilder müssen in Deutschland strengen Normen genügen. Sie bestehen aus schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem und retroreflektierendem Grund. Nach § 10 Abs. 2 FZV dürfen sie weder spiegeln noch verdeckt oder verschmutzt sein. Das Abkleben mit Glas, Folien oder Klarlack ist strengstens illegal. Auf der Vorderseite muss zwingend das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der dazugehörigen Registernummer eingeprägt sein.

Gesetzliche Maße nach Anlage 4 FZV

  • Einzeiliges Kennzeichen (Standard-Pkw): Breite maximal 520 mm, Höhe exakt 110 mm.
  • Zweizeiliges Kennzeichen: Breite maximal 340 mm, Höhe exakt 200 mm.
  • Kraftradkennzeichen (Motorrad): Breite flexibel von 180 bis 220 mm, Höhe exakt 200 mm.
  • Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen: Breite maximal 255 mm, Höhe 130 mm (Das Straßenverkehrsamt teilt diese ausschließlich Leichtkrafträdern und speziellen Zugmaschinen nach § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV zu).

FAQ: Häufige Fragen zu den Kfz-Kennzeichen

Wo muss das Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden?

Die Anbringung ist in Deutschland gesetzlich strikt geregelt, um die Identifikation im Straßenverkehr jederzeit zu gewährleisten.

  • PKW & LKW: Reguläre Nummernschilder müssen zwingend fest an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs montiert sein.
  • Motorräder & Anhänger: Krafträder und Anhänger benötigen lediglich ein Kennzeichen, welches an der Rückseite angebracht wird.

Hinweis: Das hintere Nummernschild muss bei Dunkelheit nach gesetzlichen Vorgaben beleuchtet sein, um lesbar zu bleiben.

Kann ich die Farbe meines Kennzeichens frei wählen?

Nein, die freie Wahl der Farbe ist rechtlich ausgeschlossen. Die Farben sind dem Verwendungszweck des Fahrzeugs fest durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugeordnet:

  • Schwarze Schrift (Standard): Reguläre Zulassung für private und gewerbliche PKW.
  • Grüne Schrift: Wird vom Straßenverkehrsamt nur für steuerbefreite Fahrzeuge (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder gemeinnützige Vereine) zugeteilt.
  • Rote Schrift: Ausschließlich für gewerbliche Zwecke wie Händler- oder Werkstatt-Prüfungsfahrten (Rotes Kennzeichen) reserviert.
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