Autokennzeichen: Welche Arten gibt es?
Die meisten Autos in Deutschland fahren mit einem Standardkennzeichen. Für Elektrofahrzeuge und Oldtimer gibt es die Zusätze E und H. Saisonkennzeichen begrenzen die Nutzung auf bestimmte Monate. Andere Kennzeichen sind für steuerbefreite Fahrzeuge, Überführungen oder besondere Halter vorgesehen.
Hier findest Du die Kennzeichenarten und ihre wichtigsten Regeln. Eine persönlich gewählte Kombination ist ein Wunschkennzeichen: Sie lässt sich mit verschiedenen Kennzeichenarten verbinden und ist keine eigene Zulassungsart.
Kennzeichenarten in dieser Übersicht
Standardkennzeichen und Wunschkennzeichen
Das gewöhnliche Autokennzeichen hat schwarze Schrift auf weißem, reflektierendem Grund. Links steht das blaue Eurofeld mit dem Länderzeichen D. Das Unterscheidungszeichen bezeichnet den Zulassungsbezirk, beispielsweise B für Berlin. Danach folgt die Erkennungsnummer aus Buchstaben und Zahlen.
Bei gewöhnlichen Kennzeichen besteht das Ortskürzel aus ein bis drei Buchstaben. Die Erkennungsnummer enthält ein oder zwei Buchstaben und eine ein- bis vierstellige Zahl. Welche Kombination tatsächlich möglich ist, hängt auch von Ortskürzel, Schildformat und möglichen Zusätzen ab.
Was unterscheidet ein Wunschkennzeichen?
Du wählst die verfügbare Kombination selbst, etwa Deine Initialen und eine Zahl. Für die Wunschzuteilung fallen 10,20 € an, für eine vorherige Reservierung weitere 2,60 €. Schilder und Zulassung werden separat berechnet. Die Reservierungsfrist legt die zuständige Behörde fest.
Die Bedeutung der Ortskürzel findest Du in unserer Kfz-Kennzeichen-Liste von A bis Z.
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Das E-Kennzeichen erkennst Du am E hinter der Erkennungsnummer. Es ist für berechtigte batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride vorgesehen.
Ein Plug-in-Hybrid muss nach den maßgeblichen Fahrzeugnachweisen höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ein nicht extern aufladbarer Hybrid genügt dafür nicht.
Vergünstigtes Parken oder die Nutzung bestimmter Fahrspuren gelten nur dort, wo sie örtlich zugelassen und entsprechend beschildert sind. Das E ersetzt keine allgemeine Fahrerlaubnis für Busspuren. Fahrzeuge mit E-Kennzeichnung nach § 11 FZV sind nach der aktuellen Umweltplakettenverordnung von der Plakettenpflicht ausgenommen; zusätzliche örtliche Verkehrsverbote bleiben zu beachten.
H-Kennzeichen für Oldtimer
Beim H-Kennzeichen steht H für historisch. Das Fahrzeug muss grundsätzlich vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Erforderlich ist ein positives Gutachten nach § 23 StVZO.
Der gesetzliche Jahressteuersatz beträgt für einen Oldtimer-Pkw 191,73 €. Bei der Steuerfestsetzung wird auf volle Euro abgerundet. Vergleiche die Belastung mit der regulären Besteuerung: Das H ist nicht bei jedem Auto günstiger.
Oldtimer mit H-Kennzeichen benötigen keine Umweltplakette. Das Kennzeichen ist nicht auf Veranstaltungsfahrten beschränkt; besondere Nutzungsbedingungen eines Oldtimerversicherers können trotzdem gelten.
Saisonkennzeichen und H-Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen zeigt rechts den ersten und letzten Monat des jährlich wiederkehrenden Betriebszeitraums. 04 über 10 bedeutet beispielsweise April bis einschließlich Oktober.
Die Saison umfasst zwei bis elf zusammenhängende volle Monate. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug grundsätzlich weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch dort abgestellt werden. Eine jährliche An- und Abmeldung ist nicht nötig.
Die Kfz-Steuer wird für den Betriebszeitraum berechnet. Versicherungsbeiträge und eine mögliche Ruheversicherung richten sich nach Deinem Vertrag.
Welche Zusätze lassen sich mit einer Saison verbinden?
H- und E-Kennzeichen können mit einem Saisonzeitraum kombiniert werden. Auch grüne Saisonkennzeichen sind möglich. Zusätze und Monatsangaben benötigen Platz auf dem Schild: Prüfe deshalb Kombination und Format vor der Bestellung.
Grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
Ein grünes Kennzeichen trägt grüne statt schwarze Schrift. Es wird für bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge verwendet, beispielsweise bei begünstigten landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder zweckgebundenen Anhängern.
Die Steuerbefreiung muss tatsächlich vorliegen; eine grüne Beschriftung allein schafft sie nicht. Je nach Befreiungsgrund ist die Nutzung auf bestimmte Zwecke beschränkt. Umgekehrt bekommt nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug ein grünes Kennzeichen. Mit der grünen Umweltplakette hat die Schriftfarbe nichts zu tun.
Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge
Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil, der am jeweiligen Fahrzeug bleibt. Nur das Fahrzeug mit dem vollständigen Kennzeichen darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Beide Fahrzeuge müssen denselben Halter haben und derselben zugelassenen Fahrzeugklasse angehören: M1, L oder O1.
- An beiden Fahrzeugen müssen Schilder gleicher Anzahl und Abmessungen verwendet werden können.
- Das Fahrzeug ohne gemeinsamen Kennzeichenteil darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Damit kommen etwa zwei Pkw, zwei Motorräder oder zwei Anhänger der Klasse O1 bis 750 kg infrage. Ein Pkw und ein Motorrad lassen sich so nicht verbinden.
Beide Fahrzeuge werden separat versteuert. Ein Versicherungsrabatt ist tarifabhängig. Eine Kombination mit Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- oder roten Kennzeichen ist nicht erlaubt.
Rote Kennzeichen: 05, 06 und 07
Rote Schrift bedeutet nicht immer Händlerkennzeichen. Die ersten beiden Ziffern der Erkennungsnummer zeigen den Verwendungsbereich:
- 05: Prüfungsfahrten berechtigter Prüfstellen, Technischer Dienste und Überwachungsorganisationen
- 06: Wiederkehrende betriebliche Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, etwa bei berechtigten Händlern und Werkstätten
- 07: Bestimmte Oldtimerfahrten, insbesondere zu einschlägigen Veranstaltungen sowie erlaubte Probe- und Überführungsfahrten
Für die Zuteilung gelten besondere Voraussetzungen. Fahrzeugangaben und Fahrten müssen nach den jeweiligen Vorschriften dokumentiert werden. Ein 06-Kennzeichen ist kein frei ausleihbarer Ersatz für die private Zulassung. Das 07-Kennzeichen erlaubt ebenfalls keine beliebigen Alltagsfahrten.
Mehr dazu im Beitrag Rote Kennzeichen.
Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Das Kurzzeitkennzeichen erkennst Du am gelben Datumsfeld rechts. Es wird einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt und ist für die gesetzlich erlaubten Probe- und Überführungsfahrten vorgesehen.
Maßgeblich ist das eingetragene Ablaufdatum. Nach § 42 FZV darf es höchstens bis zum Ende des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages reichen. Ohne erforderliche gültige Hauptuntersuchung oder Fahrzeuggenehmigung sind nur die ausdrücklich erlaubten, beschränkten Fahrten möglich.
Für Auslandsfahrten solltest Du die Anerkennung in allen betroffenen Ländern vorab prüfen. Ein Kurzzeitkennzeichen ersetzt nicht automatisch ein Ausfuhrkennzeichen.
Ausfuhrkennzeichen für den Fahrzeugexport
Das Ausfuhrkennzeichen hat rechts ein rotes Datumsfeld. Es dient der dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland. Anders als beim roten Händlerkennzeichen ist die Erkennungsnummer schwarz.
Die befristete Zulassung setzt unter anderem den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und einen ausreichenden Untersuchungsnachweis voraus. Nach Ablauf der Zulassung darf das Fahrzeug damit nicht weiter betrieben werden. Prüfe zusätzlich die Einfuhr- und Zulassungsregeln des Ziellandes.
Diplomatenkennzeichen
Diplomatenkennzeichen kennzeichnen Fahrzeuge berechtigter diplomatischer Vertretungen, bestimmter internationaler Organisationen und ihrer Angehörigen. Eine bekannte Variante beginnt mit 0 und enthält anschließend Zahlen für die Vertretung und das einzelne Fahrzeug. Je nach Berechtigung gibt es andere Kennzeichenformen.
Das Kennzeichen verleiht selbst keine Immunität. Vorrechte richten sich nach dem rechtlichen Status der Person. Auch Diplomaten müssen die Straßenverkehrsregeln beachten. Ein solches Schild ist keine Erlaubnis, Parkverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen zu ignorieren.
Behörden- und Versicherungskennzeichen
Für bestimmte staatliche Stellen gelten besondere Unterscheidungszeichen, etwa Y für die Bundeswehr oder THW für das Technische Hilfswerk. Diese Kennzeichen können private Halter nicht als Wunschkennzeichen wählen.
Versicherungskennzeichen sind davon zu unterscheiden. Sie werden beispielsweise bei bestimmten Kleinkrafträdern und leichten vierrädrigen Fahrzeugen verwendet. Sie weisen den Versicherungsschutz nach und gelten jeweils für ein Versicherungsjahr. Für gewöhnliche Pkw sind sie keine Alternative zum amtlichen Autokennzeichen.
Welche Kosten entstehen beim Kennzeichen?
Unterscheide die amtlichen Gebühren für den Zulassungsvorgang von den Kosten der Schilder. Je nach Kennzeichenart können außerdem Gutachten, Versicherung und Kfz-Steuer hinzukommen.
Eine pauschale Zulassungsgebühr passt nicht zu allen Fällen: Neuzulassung, Umschreibung und Änderung der Kennzeichenart sind unterschiedliche Vorgänge. Erkundige Dich bei Deiner Zulassungsstelle und prüfe den Schilderpreis vor der Bestellung.
Auch die Schildgröße ist keine eigene Kennzeichenart. Kurze, einzeilige und zweizeilige Schilder müssen zum Fahrzeug und zur zugeteilten Kombination passen. Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zu Kennzeichen, Größen und Vorschriften.
Wunschkennzeichen prüfen und reservieren
Gib Dein Ortskürzel und die gewünschte Kombination ein. Die Verfügbarkeitsprüfung ersetzt noch keine verbindliche Zuteilung durch die Zulassungsbehörde.
OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).






