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Schnellstraße: Wie schnell darf ich fahren?

    Wie schnell darfst Du auf einer Schnellstraße fahren?

    Für einen Pkw ohne Anhänger gelten außerorts grundsätzlich 100 km/h. Auf bestimmten ausgebauten Straßen entfällt diese allgemeine Grenze. Entscheidend sind der Straßenaufbau und die Beschilderung, nicht die umgangssprachliche Bezeichnung „Schnellstraße“.

    Das blaue Schild mit dem weißen Pkw bedeutet Kraftfahrstraße. Es erlaubt nicht automatisch unbegrenztes Tempo. Ein ausgeschildertes Tempolimit bleibt verbindlich.

    Straßenansicht zum Thema Schnellstraße und zulässige Geschwindigkeit

    Tempolimit für Pkw: Diese Unterschiede zählen

    Die Übersicht gilt für Pkw ohne Anhänger und Motorräder ohne Anhänger. Niedrigere ausgeschilderte Grenzen sowie die Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnisse sind zusätzlich zu beachten.

    Geschwindigkeit ohne zusätzlich ausgeschildertes Tempolimit
    Straße Regel
    Kraftfahrstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft Grundsätzlich 50 km/h
    Außerorts: eine Fahrspur je Richtung, keine bauliche Trennung Grundsätzlich 100 km/h
    Außerorts: baulich getrennte Richtungsfahrbahnen Keine allgemeine 100-km/h-Grenze; Richtgeschwindigkeit 130 km/h
    Außerorts: mindestens zwei markierte Fahrstreifen je Richtung Keine allgemeine 100-km/h-Grenze; Richtgeschwindigkeit 130 km/h

    Beispiel: Eine dreispurige Straße mit wechselnd zwei Spuren in einer und einer Spur in der Gegenrichtung erfüllt allein damit die Voraussetzung „zwei Fahrstreifen je Richtung“ nicht. Ohne bauliche Trennung bleibt für Pkw außerorts grundsätzlich Tempo 100.

    Wie erkennst Du eine Kraftfahrstraße?

    Zeichen 331.1 zeigt einen weißen Pkw auf blauem Hintergrund. Zeichen 331.2 kennzeichnet das Ende der Kraftfahrstraße. Eine Kraftfahrstraße muss weder mehrere Spuren je Richtung noch einen Mittelstreifen haben.

    • Radfahrer und Fahrzeuge, die die erforderliche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht erreichen, dürfen sie nicht benutzen.
    • Wenden, Rückwärtsfahren und freiwilliges Halten sind verboten, auch auf dem Seitenstreifen.
    • Fußgänger dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder dafür vorgesehenen Stellen überqueren.

    Verkehrsbedingtes Warten an einer Ampel oder im Stau ist kein verbotenes Halten.

    Wann musst Du trotz erlaubten Tempos langsamer fahren?

    Du musst Dein Fahrzeug ständig beherrschen und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Bei Nebel, Schneefall oder Regen mit weniger als 50 Metern Sichtweite darfst Du höchstens 50 km/h fahren, gegebenenfalls noch langsamer.

    Bei Geschwindigkeitsverstößen hängen die Folgen unter anderem von der Überschreitung, dem Fahrzeugtyp und der Lage innerorts oder außerorts ab. Möglich sind Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Die Bezeichnung „Schnellstraße“ begründet keinen eigenen Bußgeldtarif.

    Häufige Fragen zu Schnell- und Kraftfahrstraßen

    Ist Tempo 130 vorgeschrieben?

    Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung für Autobahnen und bestimmte ähnlich ausgebaute Straßen außerorts. Sie ist weder ein allgemeines Tempolimit noch eine Mindestgeschwindigkeit.

    Zeigt ein Schild beispielsweise 100 km/h an, gilt diese Grenze. Auch auf einem Abschnitt ohne allgemeines Tempolimit musst Du langsamer fahren, wenn die Verhältnisse es verlangen.

    Gibt es auf Kraftfahrstraßen eine Mindestgeschwindigkeit?

    Nein, eine pauschale Mindestfahrgeschwindigkeit von 60 km/h gibt es nicht. Nach § 18 Absatz 1 StVO darfst Du eine Kraftfahrstraße nur mit einem Kraftfahrzeug benutzen, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Bei einem mitgeführten Anhänger gilt diese Voraussetzung ebenfalls.

    Bei Stau oder schlechter Sicht darfst und musst Du entsprechend langsamer fahren. Ohne triftigen Grund darfst Du den Verkehrsfluss allerdings nicht durch unnötig langsames Fahren behindern.

    Was gilt für Anhänger und Lkw?

    Die Ausnahme von Tempo 100 für Pkw hebt die besonderen Grenzen anderer Fahrzeuge nicht auf:

    • Pkw mit Anhänger: Außerorts grundsätzlich höchstens 80 km/h. Unter den Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO kann auf Autobahnen und den davon erfassten Kraftfahrstraßen Tempo 100 zulässig sein. Eine Tempo-100-Plakette allein genügt nicht; auch die technischen Bedingungen der Kombination müssen erfüllt sein.
    • Lkw über 3,5 bis 7,5 Tonnen ohne Anhänger: Außerorts grundsätzlich 80 km/h.
    • Lkw über 7,5 Tonnen ohne Anhänger: Auf gewöhnlichen Straßen außerorts grundsätzlich 60 km/h. Auf Kraftfahrstraßen außerorts mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt grundsätzlich 80 km/h.

    Für Busse, Wohnmobile und weitere Fahrzeugkombinationen können besondere Regeln oder Ausnahmen gelten. Maßgeblich sind Fahrzeugart, zulässige Gesamtmasse und Straßenaufbau.

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    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).