Zum Inhalt springen
Home » Ratgeber Kfz & Kennzeichen » Fahren ohne Kennzeichen

Fahren ohne Kennzeichen

    Fahren ohne Kennzeichen: Was ist erlaubt?

    Mit einem gewöhnlichen Pkw darfst Du auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nicht fahren, wenn ein vorgeschriebenes Kennzeichenschild fehlt. Das gilt auch für kurze Strecken und die Fahrt zur Zulassungsstelle. Bei einem Motorrad muss das vorgeschriebene hintere Schild vorhanden sein.

    Davon zu unterscheiden sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichenschildern. Dafür gibt es eng begrenzte Ausnahmen. Die Schilder müssen trotzdem am Fahrzeug angebracht sein; eine Reservierungsbestätigung oder ein selbst geschriebenes Ersatzschild genügt nicht.

    Drei unterschiedliche Fälle

    • Schild fehlt: nicht einfach weiterfahren, auch wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
    • Stempelplakette fehlt: nur fahren, wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme erfüllt sind.
    • Versicherungsschutz fehlt: Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann eine Straftat sein.

    Fahrt zur Zulassungsstelle oder Hauptuntersuchung

    § 12 Absatz 4 FZV erlaubt bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, etwa zur Abstempelung oder Hauptuntersuchung. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die ungestempelten Kennzeichenschilder sind am Fahrzeug angebracht.
    • Die Behörde hat das Kennzeichen vorab zugeteilt oder es besteht die ausdrücklich genannte Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV.
    • Die Fahrt bleibt innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks.
    • Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst diese Fahrt.

    Eine gewöhnliche Wunschkennzeichenreservierung allein reicht nicht. Auch eine eVB-Nummer ist keine pauschale Fahrgenehmigung. Kläre die konkrete Fahrt vorab mit Behörde und Versicherer. Einkäufe oder private Ausflüge werden von dieser Ausnahme nicht erfasst.

    Nach der Onlinezulassung sofort losfahren?

    Bei den dafür vorgesehenen internetbasierten Zulassungsvorgängen ist eine sofortige Nutzung mit ungestempelten Kennzeichenschildern möglich. Das Fahrzeug ist dann bereits zugelassen; die Stempelplaketten werden noch zugeschickt.

    Nach § 31 FZV gilt die Ausnahme bis zum Empfang der Plaketten beziehungsweise Plakettenträger, längstens für 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem Abruf der entsprechenden automatisierten Entscheidung.

    Beim Pkw muss der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen. Der Zulassungsbescheid ist mitzuführen. Beachte die Angaben im Bescheid und die Sonderregeln für Motorräder und Anhänger. Ein lediglich abgesendeter Onlineantrag genügt nicht.

    Was gilt nach der Abmeldung?

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung erfolgen, wenn die Haftpflichtversicherung sie erfasst. Das erlaubt keine beliebige weitere Nutzung des abgemeldeten Fahrzeugs.

    Ein abgemeldetes Auto darfst Du grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Parkflächen abstellen. Sorge rechtzeitig für einen geeigneten privaten Stellplatz. Bei unerlaubtem Abstellen können behördliche Maßnahmen und Entfernungskosten hinzukommen.

    Ein Parkplatz kann auch dann öffentlicher Verkehrsraum sein, wenn er einem privaten Eigentümer gehört, aber allgemein zugänglich ist. Die Bezeichnung „Privatgelände“ allein schafft daher keine Ausnahme.

    Kennzeichen verloren oder gestohlen: Was tun?

    1. Nicht weiterfahren: Auch ein fehlendes vorderes Schild beim Pkw ist kein Grund, mit dem verbleibenden Schild weiterzufahren.
    2. Diebstahl anzeigen: Wende Dich bei Diebstahl an die Polizei. Melde Verlust oder Diebstahl außerdem der Zulassungsbehörde.
    3. Neue Zuteilung klären: Die Behörde legt fest, welche Unterlagen und verbliebenen Schilder Du vorlegen musst. Bei Verlust oder Diebstahl wird regelmäßig eine andere Kombination zugeteilt und die bisherige gesperrt.

    Bestelle nicht einfach ein Ersatzschild mit der verlorenen Kombination. Informationen zum Verfahren bietet beispielsweise das Serviceportal Berlin zu Kennzeichenverlust und Diebstahl. Deine Behörde findest Du in unserer Übersicht der Zulassungsstellen.

    Musst Du das Fahrzeug bewegen, organisiere einen geeigneten Transport oder kläre ein zulässiges Verfahren mit der Behörde. Ein Zettel mit dem Kennzeichen ist kein Ersatz.

    Beschädigte, unleserliche oder falsch angebrachte Schilder

    Verschmutzte Schilder musst Du reinigen. Ist ein Schild beschädigt oder dauerhaft unleserlich, kläre den Austausch und die erforderliche Abstempelung mit der Zulassungsbehörde. Amtliche Plaketten dürfen nicht eigenständig auf ein neues Schild übertragen werden.

    Beim gewöhnlichen Pkw müssen die Kennzeichen vorne und hinten fest angebracht sein. Das Mitführen im Kofferraum oder hinter der Windschutzscheibe genügt nicht.

    Für ein unleserliches Schild ist nicht automatisch eine neue Kombination nötig. Das Verfahren unterscheidet sich vom Verlust oder Diebstahl. Ein Beispiel erklärt das Serviceportal Berlin zum Ersatz unleserlicher Kennzeichen.

    Welche Bußgelder und Strafen drohen?

    Es kommt darauf an, welcher Verstoß vorliegt. Ein fehlendes Schild ist rechtlich etwas anderes als eine fehlende Zulassung oder fehlender Versicherungsschutz.

    Ausgewählte Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
    Verstoß Regelsatz Katalognummer
    Fahrzeug in Betrieb gesetzt, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 60 € 179a
    Fahrzeug ohne erforderliche Zulassung oder Genehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 70 € 175
    Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums gefahren 50 € 175a

    Die Angaben sind Regelsätze; bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Weitere Verstöße und die Umstände des Einzelfalls können die Folgen verändern.

    Wird ein Fahrzeug entgegen den Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes ohne erforderlichen Versicherungsschutz gebraucht, sieht § 30 PflVG bei vorsätzlichem Handeln Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei Fahrlässigkeit gelten andere Strafgrenzen. Ein fehlendes Schild allein beweist noch keinen fehlenden Versicherungsschutz.

    Welche Möglichkeiten gibt es für eine Überführung?

    • Kurzzeitkennzeichen: für gesetzlich erlaubte Probe- und Überführungsfahrten mit dem zugeordneten Fahrzeug. Ohne erforderliche gültige HU sind nur die ausdrücklich vorgesehenen beschränkten Fahrten erlaubt.
    • Rotes Kennzeichen: für berechtigte Inhaber und die gesetzlich zulässigen Fahrzwecke. Es ist kein frei ausleihbarer Ersatz für die private Zulassung.
    • Transport auf einem geeigneten Anhänger oder Transportfahrzeug: Das überführte Fahrzeug wird nicht selbst gefahren.

    Prüfe vor der Fahrt, welches Verfahren für Deinen Fall passt. Weitere Informationen findest Du in unserem Kennzeichen-Ratgeber und im Beitrag zu roten Kennzeichen.

    Moped, Leichtkraftrad und E-Scooter: Unterschiedliche Regeln

    Zulassungsfrei bedeutet nicht automatisch kennzeichenfrei. Bestimmte Kleinkrafträder benötigen ein Versicherungskennzeichen; für Elektrokleinstfahrzeuge wie zugelassene E-Scooter ist eine Versicherungsplakette vorgesehen.

    Ein gewöhnliches 125er-Leichtkraftrad führt dagegen ein amtliches Kennzeichen. Es ist nicht mit einem Mofa oder Moped gleichzusetzen.

    Prüfe anhand der Fahrzeugklasse, welche Genehmigung, Kennzeichnung und Versicherung erforderlich sind. Fehlender Versicherungsschutz kann auch bei diesen Fahrzeugen strafrechtliche Folgen haben.

    Wunschkennzeichen für die nächste Zulassung prüfen

    Hier kannst Du Deine gewünschte Kombination prüfen und die Reservierung beauftragen. Die Reservierung allein erlaubt noch keine Fahrt mit dem Fahrzeug.