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Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen: Kombination wählen und reservieren

    Ein Wunschkennzeichen ist eine verfügbare Kennzeichenkombination, die Du selbst auswählst. Häufig werden Initialen oder persönliche Zahlen verwendet. Für die Wunschzuteilung mit vorheriger Reservierung fallen 12,80 € amtliche Gebühren an. Die Kosten für Zulassung und Kennzeichenschilder kommen hinzu.

    Prüfe hier Deine gewünschte Kombination. Eine Verfügbarkeitsanzeige ist noch keine verbindliche Zuteilung; bewahre nach erfolgreicher Reservierung die Bestätigung auf.

    Wunschkennzeichen online prüfen

    Welche Teile des Kennzeichens kannst Du wählen?

    Das Kennzeichen besteht aus dem Ortskürzel und der Erkennungsnummer. Bei B AB 123 steht B für Berlin; AB 123 ist die wählbare Erkennungsnummer. Welche Ortskürzel neu zugeteilt werden können, richtet sich nach dem zuständigen Zulassungsbezirk.

    Die gewöhnliche Erkennungsnummer enthält ein oder zwei Buchstaben und eine ein- bis vierstellige Zahl. Umlaute und frei gewählte Sonderzeichen sind darin nicht vorgesehen. Ortskürzel und Erkennungsnummer dürfen bei gewöhnlichen Kennzeichen zusammen höchstens acht Stellen haben.

    Bei H-, E- oder Saisonkennzeichen und kleinen Schildformaten kann weniger Platz für Deine Wunschkombination bleiben. Ein kurzes Kennzeichen garantiert auch nicht automatisch ein besonders kurzes Schild.

    Du suchst die Bedeutung eines Ortskürzels? Unsere Kfz-Kennzeichen-Liste erklärt die Kürzel von A bis Z.

    Was kostet ein Wunschkennzeichen?

    • Wunschzuteilung: 10,20 €
    • Vorherige Reservierung: 2,60 €
    • Amtliche Gebühren zusammen: 12,80 €

    Diese Beträge betreffen die Kennzeichenkombination. Die Schilderherstellung und der eigentliche Zulassungsvorgang werden separat berechnet. Bei einem privaten Reservierungsdienst können zusätzliche Servicekosten entstehen; maßgeblich ist der vor Abschluss angezeigte Preis.

    Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Eine Reservierung ist keine Zulassung und berechtigt allein noch nicht zur Fahrt.

    So reservierst Du Deine Wunschkombination

    1. Kombination prüfen: Wähle das zulässige Ortskürzel sowie Buchstaben und Zahlen. Falls Deine erste Wahl vergeben ist, probiere eine andere Zahl oder Buchstabenfolge.
    2. Reservierung abschließen: Gib die erforderlichen Daten korrekt an. Achte darauf, für wen die Kombination reserviert wird, und bewahre die Bestätigung mit Reservierungsnummer und Frist auf.
    3. Schilder bestellen und Fahrzeug zulassen: Prüfe vor der Bestellung Kennzeichenart, Schreibweise und Schildformat. Für die Zulassung brauchst Du die zum Vorgang gehörenden Unterlagen; die Reservierungsbestätigung ersetzt sie nicht.

    Auf unserer Seite zur Wunschkennzeichenreservierung kannst Du die Prüfung starten. Kennzeichenschilder kannst Du nach bestätigter Reservierung vor dem Zulassungstermin bestellen.

    Häufige Fragen zum Wunschkennzeichen

    Welche Kombinationen sind verboten?

    Nach § 9 Absatz 1 FZV dürfen weder die Erkennungsnummer noch die gesamte Kennzeichenkombination gegen die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Kombinationen mit nationalsozialistischem oder beleidigendem Bezug.

    Welche Buchstabenfolgen und Zahlen gesperrt sind, kann sich zwischen Behörden unterscheiden. Auch eine für sich unauffällige Erkennungsnummer kann zusammen mit dem Ortskürzel einen unzulässigen Ausdruck ergeben. Deshalb ist eine pauschale bundesweite Liste gesperrter Kombinationen nicht verlässlich.

    Die Zulassungsbehörde entscheidet über die Zuteilung. Schrift, Eurofeld und vorgeschriebene Gestaltung des Schildes lassen sich durch eine Wunschkombination nicht frei verändern.

    Wie lange bleibt ein Wunschkennzeichen reserviert?

    Für eine gewöhnliche Wunschkennzeichenreservierung gibt es keine einheitliche bundesweite Frist. Entscheidend ist das Ablaufdatum in Deiner Reservierungsbestätigung.

    Wenn Dein Zulassungstermin später liegt, erkundige Dich rechtzeitig nach einer Verlängerung. Ob sie möglich ist und welche Gebühren anfallen, legt die zuständige Behörde im Rahmen ihres Verfahrens fest. Nach Ablauf kann die Kombination wieder freigegeben werden.

    Prüfe bei einem Tippfehler in den Reservierungsdaten ebenfalls das weitere Vorgehen mit der Behörde. Eine Reservierung lässt sich nicht überall beliebig auf eine andere Person übertragen.

    Kennzeichen nach einer Abmeldung behalten?

    Möchtest Du Dein bisheriges Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung wieder verwenden, beantrage die Reservierung ausdrücklich. Die Kombination bleibt nicht automatisch für Dich gesichert.

    Unterscheide dabei zwischen der Wiederzulassung desselben Fahrzeugs und der Verwendung an einem anderen Fahrzeug. Dafür können unterschiedliche Verfahren, Fristen und Gebühren gelten. Lass Dir bestätigen, für welchen Zweck die Reservierung gilt, bevor Du mit der Kombination weiterplanst.

    Die passenden Kontaktdaten findest Du in unserer Übersicht der Kfz-Zulassungsstellen.

    Wunschkennzeichen bei Umzug oder Halterwechsel?

    Bei einem weiterhin zugelassenen Fahrzeug kannst Du das bisherige Kennzeichen grundsätzlich auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Die Halterdaten müssen trotzdem unverzüglich aktualisiert werden.

    Auch bei einem Halterwechsel kann ein zugelassenes Fahrzeug seine bisherige Kombination grundsätzlich behalten, einschließlich eines Kennzeichens aus einem anderen Zulassungsbezirk. Der Käufer muss das Fahrzeug dennoch umschreiben lassen. Für bereits außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge gelten andere Voraussetzungen.

    Die Regeln stehen in § 15 Absätze 4 bis 6 FZV. Die Kennzeichenmitnahme ersetzt keine Ummeldung.

    Wunschkennzeichen bereits reserviert?

    Bestelle die Schilder mit der bestätigten Kombination. Achte dabei auf das richtige Format und mögliche Zusätze wie H, E oder den Saisonzeitraum.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).