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Saisonkennzeichen

    Saisonkennzeichen: So funktioniert die Zulassung

    Mit einem Saisonkennzeichen nutzt Du Dein Fahrzeug jedes Jahr während eines festgelegten Zeitraums. Du wählst zwei bis elf zusammenhängende volle Monate. Eine jährliche An- und Abmeldung entfällt.

    Das eignet sich beispielsweise für ein Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder einen Wohnwagen, den Du nur einen Teil des Jahres brauchst. Außerhalb der Saison benötigst Du einen nicht öffentlichen Stellplatz.

    Saisonkennzeichen-Muster mit dem Betriebszeitraum 04 bis 10 für April bis Oktober
    KI-generiertes Kennzeichen-Muster ohne Zulassungsplaketten. Oben steht der Startmonat, unten der Endmonat.

    Was bedeutet 04/10 auf dem Kennzeichen?

    Am rechten Rand stehen zwei Monatszahlen mit einem waagerechten Strich dazwischen. Die obere Zahl bezeichnet den Anfang, die untere das Ende der Saison. Ein Jahr wird dort nicht angegeben.

    Saisonangabe Betriebszeitraum jedes Jahr Dauer
    04/10 1. April bis einschließlich 31. Oktober 7 Monate
    03/10 1. März bis einschließlich 31. Oktober 8 Monate
    05/09 1. Mai bis einschließlich 30. September 5 Monate

    Der Zeitraum wird auch in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt. Er bleibt bestehen, bis Du eine Änderung beantragst oder das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Die Zulassung wird zum Saisonende nicht automatisch aufgehoben.

    Was gilt außerhalb der Saison?

    Nach § 10 Absatz 3 FZV darfst Du das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen außerhalb des eingetragenen Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abstellen. Das gilt auch für eine kurze Fahrt zur Werkstatt oder einen öffentlichen Parkplatz vor dem Haus.

    Bei 04/10 muss das Fahrzeug ab dem 1. November außerhalb des öffentlichen Verkehrs stehen. Eine Garage ist dafür geeignet. Beachte zusätzlich die Stellplatzanforderungen Deiner Versicherung.

    Ein öffentlicher Straßenparkplatz wird nicht dadurch zulässig, dass Du das Auto abdeckst oder die Kennzeichen abnimmst.

    Für eine notwendige Probe- oder Überführungsfahrt kann unter den Voraussetzungen des § 42 FZV ein Kurzzeitkennzeichen infrage kommen. Dabei dürfen die Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt werden. Eine solche Fahrt ist separat vorzubereiten und zu versichern.

    Wie werden Steuer und Versicherung berechnet?

    Die Kfz-Steuer fällt nur für den festgelegten Saisonzeitraum an. Es kommt nicht darauf an, wie oft Du tatsächlich fährst. Ob Du innerhalb der Saison täglich unterwegs bist oder das Fahrzeug stehen lässt, ändert den gewählten Zeitraum nicht.

    Auch die Versicherungsprämie berücksichtigt die vereinbarte Saison. Die Ersparnis hängt vom Tarif ab; sieben Monate Versicherung müssen nicht exakt sieben Zwölftel eines Ganzjahresbeitrags kosten.

    Was ist die Ruheversicherung?

    Außerhalb der Saison kann ein eingeschränkter Versicherungsschutz als Ruheversicherung bestehen. Welche Schäden versichert sind und ob dafür ein Beitrag anfällt, steht in Deinem Vertrag. Häufig wird eine Garage oder ein umfriedeter Abstellplatz verlangt.

    Die Ruheversicherung erlaubt keine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Prüfe vor Vertragsabschluss auch, welche Saisonlänge Dein Versicherer für eine bessere Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr voraussetzt.

    Wie beantragst Du ein Saisonkennzeichen?

    Lege zunächst die Monate fest und stimme sie mit Deiner Versicherung ab. Für ein bereits zugelassenes Fahrzeug benötigst Du bei der Zulassungsstelle in der Regel:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
    • Eine eVB-Nummer mit dem gewünschten Saisonzeitraum.
    • Bisherige Kennzeichenschilder.
    • Nachweis der gültigen HU, soweit erforderlich.
    • Ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, soweit für den Vorgang erforderlich.

    Bei Vertretung, Firmenfahrzeugen, Neufahrzeugen oder Importen können weitere Unterlagen nötig sein. Prüfe die Anforderungen Deiner Behörde vor dem Termin.

    Was kostet die Umstellung?

    Für die Änderung fallen Behördengebühren und Kosten für neue Schilder an. Die Zulassungsbehörde Berlin nennt für die Beantragung eines Saisonkennzeichens einen Mindestbetrag von 30,10 Euro. Je nach Vorgang kann die Gebühr höher sein.

    Wählst Du zusätzlich eine neue Wunschkombination mit Reservierung, kommen grundsätzlich 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen und 2,60 Euro für die Reservierung hinzu. Die Herstellung der Schilder ist darin nicht enthalten.

    Welche Folgen haben Verstöße?

    Für das Fahren außerhalb des Betriebszeitraums sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig 50 Euro vor, für das Abstellen auf einer öffentlichen Straße 40 Euro. Weitere Verstöße, insbesondere gegen die Versicherungspflicht, können zusätzliche Folgen haben.

    Das Fahr- und Parkverbot folgt aus der Zulassungsregelung. Es hängt nicht davon ab, ob Du im Einzelfall noch einen bestimmten Versicherungsschutz hast.

    Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren

    Prüfe die gewünschte Kombination für Deinen Zulassungsbezirk. Lege den Betriebszeitraum passend zu Deinen Fahrplänen fest und übernimm dieselben Monate in Versicherung und Zulassung.

    Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen

    Was passiert, wenn die HU in die Ruhezeit fällt?

    Wäre die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison fällig, musst Du sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen lassen. Das bestimmt Nummer 2.6 der Anlage VIII zur StVZO.

    Beispiel: Bei einer Saison von April bis Oktober fällt die HU in den Februar. Dann ist die Untersuchung im April nachzuholen. Du musst dafür nicht im Februar mit dem Saisonkennzeichen zur Prüfstelle fahren.

    Eine bereits während der vorherigen Saison versäumte HU wird durch die anschließende Ruhezeit nicht nachträglich fristgerecht.

    Kannst Du die Saison später ändern?

    Ja. Dafür beantragst Du bei der Zulassungsbehörde einen anderen Betriebszeitraum und passt den Versicherungsvertrag an. Die Fahrzeugpapiere und die Monatsangabe auf den Schildern müssen entsprechend geändert werden.

    Eine warme Woche im November verlängert eine Saison bis Oktober nicht. Lass eine gewünschte Änderung vor der zusätzlichen Nutzung abschließen.

    Sind Wunschkennzeichen, H und E mit Saison möglich?

    Du kannst ein Saisonkennzeichen mit einer freien, zulässigen Wunschkombination verbinden. Auch die Kombination mit einem H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ist möglich, wenn Dein Fahrzeug die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.

    Die Saisonangabe benötigt zusätzlichen Platz. Prüfe deshalb vor dem Prägen, ob Deine gewünschte Kombination zusammen mit einem möglichen H- oder E-Zusatz auf das vorgesehene Schild passt.

    OnlineSchilder.de (ein Service von KennzeichenStar.de) ist ein bundesweites Serviceportal für Zulassungsdienste, amtliche Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Über unseren Service kannst du Kennzeichen prüfen, Reservierungen beauftragen, nach DIN 74069 zertifizierte Kennzeichenschilder bestellen sowie dein Fahrzeug online per iKfz zulassen oder abmelden. Informationen zu den amtlichen Vorgaben und zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) stellt die jeweilige Zulassungsbehörde oder das KBA bereit. OnlineSchilder.de ist keine Behörde.

    KBA: Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung

    Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung (iKfz) findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).