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Wann benötige ich ein Überführungskennzeichen?

    Ein Überführungskennzeichen wird benötigt, wenn Du ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen überführen möchtest, das entweder abgemeldet ist oder noch nicht zugelassen wurde. Solche Kennzeichen sind besonders dann erforderlich, wenn das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen ist oder bei einem Import aus dem Ausland. In Deutschland gibt es zwei Haupttypen: Kurzzeitkennzeichen für Überführungen innerhalb Deutschlands und Ausfuhrkennzeichen für den Export ins Ausland. Doch welche Dokumente werden benötigt, und wie funktioniert die Beantragung?

    Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen?

    Ein Überführungskennzeichen wird dann benötigt, wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist oder ins Ausland überführt werden soll. Möchtest Du das Auto innerhalb Deutschlands überführen, reicht in der Regel ein Kurzzeitkennzeichen. Für den Export ins Ausland ist hingegen ein spezielles Ausfuhrkennzeichen notwendig.

    Wie beantragst Du ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland?

    Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Es ist fünf Tage gültig und darf nur für das im Antrag genannte Fahrzeug verwendet werden. Dazu benötigst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Deinen Personalausweis, den Fahrzeugschein und bei Bedarf einen Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung.

     



    Was ist bei der Überführung ins Ausland zu beachten?

    Wenn Du ein Fahrzeug ins Ausland überführst, solltest Du prüfen, ob das Überführungskennzeichen im Zielland anerkannt wird. In vielen europäischen Nachbarländern, wie Österreich und der Schweiz, ist die Anerkennung unproblematisch. In anderen Ländern, wie Frankreich oder den Benelux-Staaten, kann es jedoch zu Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen kommen. Achte darauf, dass alle Papiere in Ordnung sind, um Probleme wie Geldstrafen oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zu vermeiden.

    Was passiert, wenn Dein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat?

    Falls Dein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, darf es nur mit dem Kurzzeitkennzeichen zur nächstgelegenen Prüfstelle überführt werden. Andernfalls ist das Fahren ohne gültige HU nicht erlaubt. Das bedeutet, dass Du das Fahrzeug entweder reparieren oder direkt in eine Werkstatt überführen musst, um es für die Hauptuntersuchung vorzubereiten.

     

    Wie funktioniert der Fahrzeugimport nach Deutschland?

    Wenn Du ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland überführst, benötigst Du in der Regel ein Überführungskennzeichen des Herkunftslandes. Alternativ kannst Du das Fahrzeug auch auf einem Anhänger transportieren oder eine Spedition beauftragen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug versichert ist und die gesetzlichen Vorschriften des Herkunfts- und Ziellandes eingehalten werden.

    Welche Kosten fallen für ein Kurzzeitkennzeichen an?

    Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr von etwa 13 Euro, den Kosten für die Kennzeichen (ca. 25 Euro) sowie den Versicherungsgebühren. Manche Versicherungen verrechnen den Betrag, falls Du das Fahrzeug später bei ihnen versicherst.

    Was ist ein Ausfuhrkennzeichen und wann wird es benötigt?

    Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt, wird benötigt, wenn Du ein Fahrzeug ins Ausland exportieren möchtest. Es ist je nach Land und Verwendungszweck zwischen einem und zwölf Monaten gültig. In Deutschland erhältst Du es bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt.

    Welche Dokumente brauchst Du für ein Ausfuhrkennzeichen?

    Für das Ausfuhrkennzeichen benötigst Du neben dem Personalausweis die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung, den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, den Nachweis der Hauptuntersuchung sowie eventuell ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Kläre am besten vorher bei der Zulassungsstelle, welche Unterlagen konkret erforderlich sind.

    Wie viel kostet ein Ausfuhrkennzeichen?

    Die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen betragen etwa 25 bis 50 Euro für die Zulassung und 20 bis 40 Euro für die Kennzeichen. Zusätzlich fallen Versicherungs- und Kfz-Steuergebühren an, die von der Gültigkeitsdauer abhängen.